Cookiebot CMP Stellungnahme, 20. Dezember 2021
Am 6. Dezember 2021 veröffentlichte das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Pressemitteilung zu einer einstweiligen Anordnung, in der es um die Nutzung eines in den USA ansässigen CDN-Dienstes* ging. Diese Services.
Wir untersuchen aktiv die in der einstweiligen Anordnung aufgeworfenen Fragen und arbeiten eng mit Rechtsberatern zusammen. Unsere Priorität ist es, ein fundiertes Verständnis dieses Falles und der nächsten Verfahrensschritte zu entwickeln. Unser oberstes Ziel ist es, sicherzustellen, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Lösung weiterhin mit vollstem Vertrauen nutzen können.
Wir sind der Auffassung, dass das Urteil auf einer unzutreffenden Darstellung des Sachverhalts beruht. Bisher waren wir formell nicht an dem Verfahren beteiligt, sind ihm nun aber beigetreten. So sind wir nun in der Lage, weitere Informationen bereitzustellen und dem Gericht ein detaillierteres und vollständigeres Bild unserer CMP-Lösung und der digitalen Datenschutzlandschaft zu vermitteln.
Im Mittelpunkt dieses Falles steht die umfassendere politische Frage der Datenübermittlung zwischen der EU und den USA, die in der Schrems-II-Entscheidung zum Ausdruck kommt. Unsere Mission ist der Schutz der Privatsphäre. Durch unsere Beteiligung an dem Verfahren, können wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung mit dem Gericht teilen, was letztlich dazu beitragen wird, die Zukunft der Datenschutzbranche zu gestalten.
*CDN steht für Content Delivery Network und bezeichnet einen Dienst, der es Internetseiten ermöglicht Inhalte so schnell wie möglich anbieten zu können.