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Das Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA), welches von der Europäischen Kommission (EK) beschlossen wurde, tritt am 6. März 2024 in Kraft. Das DMA-Gesetz soll die Privatsphäre von Nutzern online schützen und dazu beitragen, einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten zwischen Unternehmen zu gewährleisten, die in der EU/EWR Geschäfte tätigen.

Im Rahmen des EU Digital Markets Act hat die EU-Kommission sechs Gatekeeper benannt, welche einige der größten und einflussreichsten Technologiekonzerne repräsentieren. Diese Unternehmen müssen gemäß dem neuen Gesetz spezifische Betriebs- und Compliance-Anforderungen erfüllen. Das DMA-Gesetz betrifft auch Drittunternehmen, die die Plattformen und Dienste der Gatekeeper nutzen, z. B. zu Werbezwecken.

Erfahren Sie mehr unter: DMA: Erklärungen zum EU Digital Markets Act

Für welche Unternehmen gilt der Digital Markets Act (DMA)?

Fünf der derzeit benannten Gatekeeper haben ihren Hauptsitz in den USA, eines in China. Sie alle verfügen über eine breite Nutzerbasis und haben erheblichen Einfluss auf Verbraucher und digitale Unternehmen.

Die sechs Gatekeeper sind:

  • Alphabet (Muttergesellschaft von Google und Android)
  • Amazon
  • Apple
  • ByteDance (Muttergesellschaft von TikTok)
  • Meta (Muttergesellschaft von Facebook, Instagram und WhatsApp)
  • Microsoft (Muttergesellschaft von LinkedIn)

Die EU-Kommission geht im Gesetz über digitale Märkte (DMA) genau darauf ein, was sie unter den von diesen Gatekeepern bereitgestellten „Core Platform Services“ (CPS) versteht. Die CPS sind:

  • 6 Vermittlungsplattformen (Amazon Marketplace, Google Maps, Google Play, Google Shopping, iOS App Store, Meta Marketplace)
  • 4 soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok)
  • 3 Online-Werbeservices (Amazon, Google und Meta)
  • Die 3 gängigsten Betriebssysteme (Google Android, iOS, Windows-PC-OS)
  • 2 Webbrowser (Chrome und Safari)
  • 2 große Kommunikationsservices (Facebook Messenger und WhatsApp, beide im Besitz von Meta)
  • 1 Video-Sharing-Plattform (YouTube)
  • 1 Suchmaschine (Google)

Viele weitere Unternehmen und eine Reihe zusätzlicher Plattformen und Services werden darüber hinaus als potenzielle Ergänzungen der CPS-Liste geprüft, sodass die Liste in Zukunft länger werden könnte.

Bereiten Sie sich jetzt auf das DMA-Gesetz vor, indem Sie die Cookiebot CMP auf Ihrer Unternehmenswebsite implementieren. Starten Sie Ihre kostenlose 14-tägige Testversion und erfahren Sie, wie einfach es ist, die Einhaltung der wichtigsten Datenschutzgesetze zu erreichen und zu gewährleisten.

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Welche Verantwortlichkeiten haben Gatekeeper im Rahmen des DMA-Gesetzes?

Eines der Hauptziele des Digital Markets Act (DMA) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Drittunternehmen zu stärken, die mit den Gatekeepern konkurrieren, und faire Rahmenbedingungen für alle zu schaffen.

Die größten Anforderungen an die Gatekeeper zum Erreichen dieser Ziele bestehen bezüglich:

  • Interoperabilität
  • Nichtdiskriminierung
  • Zugriff auf Daten
  • Übertragbarkeit von Daten
  • Transparenz
  • Erstellung von Profilen

Erfahren Sie mehr in der von der Europäischen Kommission erstellten Liste von „Geboten und Verboten“ für Gatekeeper: Das Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte

Im Großen und Ganzen müssen Gatekeeper für mehr Offenheit auf ihren Plattformen sorgen, sodass Dritte gleichberechtigten Zugang zu Zielgruppen und Daten haben, die auf den Plattformen erstellt werden. Gatekeeper dürfen ihre Produkte und Dienste nicht gegenüber anderen bevorzugen und müssen es den Nutzern leicht machen, ihre Daten von ihren Plattformen auf andere Dienste zu übertragen.

Gatekeeper müssen darüber hinaus vor der Erfassung oder Verwendung von Nutzerdaten eine Einwilligung einholen und können diese Anforderung auch gegenüber Dritten, die ihre Plattformen nutzen, durchsetzen. Zusätzlich ist es ihnen untersagt, personenbezogene Daten zur Erstellung von Nutzerprofilen zu verwenden, ohne eine Einwilligung einzuholen. Nutzer müssen auch in der Lage sein, Apps und Funktionen zu deinstallieren, die auf den Plattformen der Gatekeeper vorinstalliert sind.

Welche Verantwortlichkeiten haben kleinere Unternehmen gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Kleinere Unternehmen, die die Gatekeeper-Dienste nutzen, werden vermutlich die Einhaltung des DMA-Gesetzes sicherstellen und nachweisen müssen. Dies geschieht in erster Linie durch die Einholung einer gültigen Einwilligung der Nutzer, bevor personenbezogene Daten über die Plattformen oder Dienste von Gatekeepern, die von Dritten genutzt werden, erhoben oder verwendet werden. Diese Unternehmen müssen den Gatekeepern häufig auch die Einholung der Einwilligung signalisieren, z. B. über Google Consent Mode, um weiterhin den Zugriff auf ihre Plattformen aufrechtzuerhalten.

Eine Consent Management Platform (CMP) wie die Cookiebot CMP ermöglicht eine einfache, nahtlose Benachrichtigung von Nutzern, die Erfassung von Einwilligungspräferenzen, die sichere Speicherung von Einwilligungen und eine integrierte Signalisierung an Gatekeeper, dass Einwilligungen eingeholt wurden.

Erfahren Sie mehr unter: Was das Gesetz über digitale Märkte (DMA) für Start-ups und KMU bedeutet: Chancen und Herausforderungen (auf Englisch)

Vorteile des Digital Markets Act (DMA) 

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) bringt potenzielle Vorteile für eine Vielzahl von Gruppen. Sowohl Endnutzer als auch neue und innovative Unternehmen sollen von dem DMA-Gesetz profitieren.

Für Technologie-Startups und KMU:

  • Umfassendere Möglichkeiten für Innovation und Wettbewerb auf dem digitalen Markt
  • Fairere Bedingungen, die Entwicklung, Wachstum sowie Produkt- und Dienstangebote nicht einschränken

Für Unternehmen, die von den Plattformen der Gatekeeper abhängig sind:

  • Arbeit in einem faireren Geschäftsumfeld
  • Besserer Zugriff auf Daten und Zielgruppen zur Förderung von Wachstum und Innovation

Für Online-Verbraucher:

  • Zugang zu mehr und besseren Diensten
  • Günstige Bedingungen für eine schnellere Schaffung von Innovationen
  • Mehr Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Datenschutzrechte
  • Besserer Schutz ihrer Daten
  • Bessere Möglichkeiten, die gewünschten Plattformen und Dienste auf die bevorzugte Art und zu fairen Preisen zu nutzen

Für benannte Gatekeeper:

  • Die Aufrechterhaltung all dessen, was sie aufgebaut haben, und der Reichweite, die sie erworben haben
  • Die Verbesserung der Betriebsabläufe, um die Einhaltung vieler Datenschutzgesetze zu gewährleisten
  • Die Möglichkeit, die Reputation der Marke und das Vertrauen der Verbraucher durch offenere Geschäftspraktiken und mehr Transparenz in Bezug auf den Datenschutz zu stärken

Wie können sich Unternehmen mithilfe der Cookiebot CMP auf das DMA-Gesetz vorbereiten?

Die Cookiebot CMP kann Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen zur Nutzereinwilligung des Digital Markets Act (DMA) zu erfüllen und das Risiko einer Störung ihrer Nutzung von Gatekeeper-Diensten, wie z. B. bei Werbeaktivitäten, zu vermeiden.

Die Cookiebot CMP arbeitet nach den neuesten rechtlichen Vorgaben und nutzt aktuelle technische Innovationen. Auf diese Weise ermöglicht unsere Consent Management-Lösung die Einhaltung der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie und bietet die nötige Vorbereitung auf das DMA-Gesetz.

Features und Vorteile der Cookiebot CMP zur Vorbereitung auf das Gesetz über digitale Märkte (DMA)

  • Verschiedene praktische Implementierungsmethoden je nach Ihrem technischen System
  • Implementierung innerhalb weniger Minuten in nur drei Schritten
  • Einfache, nahtlose Integration mit beliebten CMS-Plattformen
  • Hochwertige, vorgefertigte Vorlage für Ihr Consent-Banner
  • Option zur Anpassung des Consent-Banners über HTML, CSS oder JavaScript für Markenkonsistenz
  • Geolokalisierungsfunktion für flexible Konfigurationen, um rechtliche Meldungen und Sprachen auf Grundlage des geografischen Standorts des Nutzers anzuzeigen
  • Unterstützung von mehr als 47 Sprachen
  • Patentierte Deep-Scan-Technologie, die die auf Ihrer Website verwendeten Cookies und Tracker identifiziert, kategorisiert und blockiert, bis die Einwilligung des Nutzers eingeholt wurde
  • Der Google Consent Mode wird standardmäßig für Unternehmen verwendet, die Google-Dienste nutzen, um die Einhaltung der DMA-Anforderungen zu unterstützen

Mit der Cookiebot CMP auf das DMA-Gesetz vorbereiten – So geht’s

Wenn Ihr Unternehmen auf die Plattformen oder Dienste von Gatekeepern angewiesen ist, müssen Sie auf den Digital Markets Act (DMA) vorbereitet sein. Legen Sie noch heute los mit der Consent Management-Lösung von Cookiebot.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist das Gesetz über digitale Märkte (DMA) der Europäischen Kommission?

Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Verordnung, die für große Technologieunternehmen gilt, die in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum tätig sind. Ziel der Verordnung ist es, Fairness und Innovation zu fördern und den Wettbewerb zu stärken. Das DMA-Gesetz erfordert mehr Transparenz, einfacheren Zugriff auf Daten und höhere Interoperabilität zwischen den Plattformen. Das Gesetz trägt auch dazu bei, den Datenschutz und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu erhöhen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) sechs Unternehmen als Gatekeeper benannt. Dieser Titel bringt besondere Verpflichtungen mit sich. Drittunternehmen, die sich bei Werbe-, Tracking- und anderen datenbasierten Vorgängen auf die Plattformen und Dienste der Gatekeeper verlassen, müssen ebenfalls bestimmte Compliance-Anforderungen erfüllen, um ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und im digitalen Ökosystem der Gatekeeper in der EU weiter zu wachsen.

Wann tritt der Digital Markets Act (DMA) in Kraft?

Am 1. November 2022 trat der Digital Markets Act (DMA) offiziell in Kraft. Die meisten Vorgaben der Verordnung wurden bis Mai 2023 rechtsverbindlich, und am 6. September 2023 ernannte die EK die Gatekeeper. Bis zum 6. März 2024 müssen die Gatekeeper die Einhaltung des DMA-Gesetzes erreichen.

In welchen Regionen gilt das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Der Digital Markets Act (DMA) gilt für Unternehmen, die in digitalen Märkten in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraumtätig sind, sowie für die Nutzer und Kunden, die in diesen Regionen leben.

Für welche Unternehmen gilt das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt für Unternehmen, die große Online-Plattformen betreiben, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören:

  • der Besitz erheblicher Marktanteile, Reichweite großer Zielgruppen und Einfluss auf digitale Märkte
  • eine Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Nutzern
  • eine dauerhaft marktführende Position mit erheblichem Einfluss auf Innovationen

Die Unternehmen, die Eigentümer dieser Plattformen und Dienste sind, wurden von der EK als „Gatekeeper“ benannt, haben gemäß des DMA-Gesetzes erweiterte Verantwortlichkeiten und unterliegen einer genaueren Prüfung.

Auch wenn der Digital Markets Act (DMA) für diese Gatekeeper gilt, sollten kleinere Unternehmen, die auf deren Plattformen geschäftstätig sind, das Gesetz kennen und verstehen, da es sich direkt auf ihre Nutzung der großen Online-Plattformen und -Dienste von Gatekeepern auswirkt. Dabei sind die Geschäftsinhaber der Drittunternehmen dafür verantwortlich, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, die Unternehmen wie Google und Amazon ihnen auferlegen.

Welche Geschäftsbereiche werden durch den Digital Markets Act (DMA) abgedeckt?

Das DMA-Gesetz hat mehrere Schwerpunktbereiche, darunter fairere Bedingungen für kleinere Unternehmen, mehr Transparenz und stärkerer Wettbewerb auf digitalen Märkten sowie die Verbesserung des Datenschutzes für Verbraucher. Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) soll kleineren Akteuren helfen, zu wachsen und innovativ zu sein, um mit den großen Technologieplattformen konkurrieren zu können. Es soll außerdem verhindern, dass Gatekeeper ihre marktbeherrschende Position ausnutzen, um das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit anderer Unternehmen zu hemmen.

Welche Unternehmen wurden im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper eingestuft?

Bis heute hat die Europäische Kommission folgende Unternehmen als Gatekeeper eingestuft, wobei die Liste sich in Zukunft auch verlängern oder verändern kann:

  • Alphabet (Eigentümer von Google und Android)
  • Amazon
  • Apple
  • ByteDance (Eigentümer von TikTok)
  • Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram, WhatsApp und weiteren)
  • Microsoft
Was sind die Core Platform Services (CPS) der Gatekeeper?

Diese Plattformen, Dienste, Betriebssysteme usw. sind Eigentum der Gatekeeper und werden von diesen betrieben. Sie gelten als integraler Bestandteil des digitalen Geschäftsbetriebs. Sie verfügen außerdem über eine breite Nutzerbasis, generieren riesige Datenmengen und haben erheblichen Einfluss auf Nutzeraktivitäten, Marktfunktionen, soziale und politische Ereignisse und vieles mehr. Die CPS umfassen Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme, Webbrowser, Sprachassistenten, soziale Online-Netzwerke, Plattformen zum Teilen von Videos und mehr. Bisher wurden 22 zentrale Plattformdienste unter dem DMA-Gesetz identifiziert, wobei sich die Liste in Zukunft jedoch verlängern oder verändern kann:

  • 6 Vermittlungsplattformen (Amazon Marketplace, Google Maps, Google Play, Google Shopping, iOS App Store, Meta Marketplace)
  • 4 soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok)
  • 3 Online-Werbeservices (Amazon, Google und Meta)
  • Die 3 gängigsten Betriebssysteme (Google Android, iOS, Windows-PC-OS)
  • 2 große Kommunikationsservices (Facebook Messenger und WhatsApp)
  • 2 Webbrowser (Chrome und Safari)
  • 1 Suchmaschine (Google)
  • 1 Video-Sharing-Plattform (YouTube)
Welche Verpflichtungen bestehen für Unternehmen gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Die wichtigsten Verpflichtungen, die Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) haben, sind:

  • wettbewerbswidrige oder andere unfaire oder voreingenommene Praktiken abzuschaffen
  • Drittunternehmen Zugang zu den auf ihren Plattformen erzeugten oder gesammelten Daten zu gewähren
  • Interoperabilität und Übertragbarkeit zu gewährleisten
  • Bevorzugung der eigenen Produkte und Dienste oder der Produkte und Dienste spezifischer Partner zu vermeiden
Welche Auswirkungen kann der Digital Markets Act (DMA) auf Unternehmen haben?

Um den Vorgaben des DMA-Gesetzes zu entsprechen, werden die Gatekeeper aufgrund ihrer neuen Verpflichtungen wahrscheinlich erhebliche Änderungen an ihren Geschäftsmodellen und -praktiken berücksichtigen und umsetzen müssen. Gatekeeper und Drittunternehmen, die auf ihre Plattformen angewiesen sind, werden wahrscheinlich in Technologie, Personal und Rechtsressourcen investieren müssen, wodurch sich die Betriebskosten erhöhen könnten.

Die im Gesetz über digitale Märkte (DMA) vorgesehene Verhängung von Bußgeldern und anderen Strafen gegen Plattformen, die die Verordnung nicht einhalten, erhöht die mögliche finanzielle Belastung für die Gatekeeper und, letztlich, für Drittunternehmen. Den Zugang zu den Plattformen der Gatekeeper zu verlieren, stellt potentiell ein erhebliches finanzielles Risiko für Dritte dar, die das Gesetz nicht einhalten.

Im Laufe der Zeit sollte der Digital Markets Act (DMA) dazu beitragen, Innovation und Wachstum kleinerer Unternehmen zu fördern, da fairere geschäftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dieses Wachstum und ein Ausbau der Nutzerbasis würden dazu beitragen, die Investitionskosten wieder reinzuholen.

Welche Auswirkungen kann das Gesetz über digitale Märkte (DMA) auf Verbraucher haben?

Die Verbraucher können sich auf wettbewerbsfähigere Preise und mehr Innovationen bei technischen Plattformen und Diensten freuen. Verbraucher in der EU werden einfacher den Anbieter wechseln und ihre Daten übertragen können. Sie haben mehr Kontrolle über die von ihnen verwendeten Apps und Dienste und die individuelle Anpassung ihres Nutzererlebnisses. Die Verbraucher profitieren außerdem von mehr Datenschutz und besseren Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten.

Kann die Nutzung einer Consent Management Platform (CMP) bei der Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) helfen?

Drittunternehmen, die die Plattformen und Dienste von Gatekeepern nutzen, müssen eine gültige Einwilligung des Nutzers einholen und den Gatekeepern diese signalisieren, z. B. über den Google Consent Mode für Google-Plattformen. Unternehmen, die in der EU tätig sind und personenbezogene Daten von Verbrauchern erfassen und verarbeiten, unterliegen aller Wahrscheinlichkeit nach bereits der DSGVO. Eine Consent Management Platform (CMP) wie die Cookiebot CMP ermöglicht es Unternehmen, die vorherige Einwilligung (Opt-in) für die Verwendung von Cookies und Trackern einzuholen, die auf personenbezogene Daten zugreifen. Außerdem speichert sie die Daten sicher und kann den Gatekeepern entsprechend den neuen Anforderungen die Nutzereinwilligung signalisieren. Die Einwilligungsdaten stehen dann im Falle einer Prüfung auch den Datenschutzbehörden zur Verfügung.

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