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Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie: Was Ihre Website wirklich braucht

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Lesedauer
4 Minuten
Veröffentlicht
Apr 17, 2026
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Viele Websitebetreiber:innen suchen nach „Datenschutz Impressum“ und meinen damit oft dasselbe Dokument. In der Praxis handelt es sich jedoch um drei unterschiedliche Pflichtbereiche. 

Wenn Sie eine Website betreiben, brauchen Sie in der Regel:

  • ein Impressum
  • eine Datenschutzerklärung
  • eine Cookie-Richtlinie

Wenn etwas fehlt oder falsch zugeordnet ist, kann das schnell zu Abmahnungen führen.

Dieser Artikel zeigt Ihnen klar und verständlich, was in welches Dokument gehört und wie Cookies und Einwilligungen dabei eine zentrale Rolle spielen.

Key takeaways

  • Impressum und Datenschutzerklärung sind nicht dasselbe
  • Zusätzlich benötigen viele Websites eine Cookie-Richtlinie
  • Cookies und Tracking müssen transparent erklärt werden
  • Ein Cookie-Banner verbindet alle rechtlichen Anforderungen technisch
  • Fehler entstehen oft durch falsche Zuordnung der Inhalte

Das Impressum: eine Pflicht für (fast) jeden

Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung. Wer in Deutschland eine Website mit „geschäftsmäßigem" Charakter betreibt, muss nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar angeben, wer hinter dem Angebot steht.

Die Impressumspflicht gilt nicht nur für Unternehmen. Sie gilt für Blogs mit Werbung, Online-Shops, freiberufliche Websites, Vereinsseiten und jeden, der mit seiner Website auch nur mittelbar wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Impressumspflicht ist eine rein deutsche Besonderheit – in dieser Form existiert sie im EU-Ausland und international so nicht.

Was muss ins Impressum?

Ein vollständiges Impressum für eine gewerbliche Website enthält mindestens:

Vollständiger Name (bei Unternehmen: Rechtsform, Handelsregisternummer)

Vollständige Postanschrift (kein Postfach)

E-Mail-Adresse

Telefonnummer (seit EuGH-Urteil 2021 obligatorisch)

Bei GmbH, AG & Co.: Vertretungsberechtigte, Registergericht

Bei redaktionellen Inhalten: Verantwortlicher für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Wer ist ausgenommen?

Die Ausnahmen sind eng: Rein private Websites ohne jeden kommerziellen Bezug und Familienseiten ohne Öffentlichkeitswirkung sind grundsätzlich befreit. In der Praxis ist diese Grenze jedoch unscharf. Im Zweifel gilt: Impressum erstellen.

Die drei Dokumente im Vergleich

Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie sind drei eigenständige rechtliche Verpflichtungen. Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke und dürfen nicht vermischt werden.

ImpressumDatenschutzerklärungCookie-Richtlinie
Rechtsgrundlage§ 5 TMG, MStVArt. 13 DSGVO§ 25 TDDDG, DSGVO
ZweckIdentifikation des BetreibersInformation über DatenverarbeitungInformation über Cookies und Tracking
InhaltKontaktdaten, RechtsformWelche Daten, warum, wie langeWelche Cookies, welche Tools, Opt-in/out
AktualisierungBei Änderung der KontaktdatenBei neuen DatenverarbeitungenBei neuen Cookies oder Tools
EinwilligungsfunktionNeinNeinJa, über den Cookie-Banner

Was gehört in welches Dokument?

Ins Impressum gehört:

Ausschließlich Angaben zur Identität des Betreibers. Kein Datenschutztext, keine Cookie-Erklärungen, keine allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In die Datenschutzerklärung gehört:

Alle Informationen darüber, wie Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet: Kontaktformulare, Newsletter, Google Analytics, eingebundene Karten, Hosting-Anbieter. Hier erklären Sie Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO), Speicherdauer und Betroffenenrechte.

In die Cookie-Richtlinie gehört:

Eine detaillierte Auflistung aller Cookies und Tracking-Technologien, die Ihre Website einsetzt – kategorisiert nach notwendig, Analyse, Marketing und Präferenzen. Dazu: für jeden Cookie Name, Anbieter, Zweck und Speicherdauer.

Der häufigste Fehler: Cookie-Infos in der Datenschutzerklärung verstecken

Viele Website-Betreiber:innen listen ihre Cookies irgendwo am Ende der Datenschutzerklärung auf. Diese sind oft veraltet und unvollständig. Das reicht rechtlich nicht aus.

Die Cookie-Richtlinie muss aktuell und vollständig sein. Wenn Sie neue Plugins installieren, ein Analytics-Tool wechseln oder einen Marketing-Pixel hinzufügen, muss sich das in der Cookie-Richtlinie widerspiegeln. Bei einem CMS wie WordPress, Shopify oder Wix passiert das bei manueller Pflege selten zuverlässig.

Cookiebot scannt Ihre Website automatisch und hält die Cookie-Richtlinie auf dem neuesten Stand, ohne manuelle Eingriffe.

Wie Sie alle drei Dokumente korrekt verlinken

Alle drei Dokumente müssen von jeder Seite aus erreichbar sein. Die empfohlene Praxis:

Im Footer: Links zu Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie – klar beschriftet, gut sichtbar.

Im Cookie-Banner: Links zu Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie direkt im Banner. Besucher:innen müssen ihre Einwilligung informiert geben können. Das setzt voraus, dass sie die relevanten Dokumente vor der Entscheidung lesen können.

In der Datenschutzerklärung: Querverweis auf die Cookie-Richtlinie, sofern diese als separates Dokument geführt wird.

Ein Cookie-Banner ohne Links zu diesen Dokumenten gilt nicht als informierte Einwilligung und ist damit rechtlich angreifbar.

Abmahnrisiko: Was Sie jetzt prüfen sollten

Deutschland hat eine aktive Abmahnindustrie. Fehlende oder unvollständige Impressen, veraltete Datenschutzerklärungen und fehlerhafte Cookie-Banner sind häufige Angriffspunkte. Die Kosten einer Abmahnung beginnen typischerweise bei mehreren hundert Euro.

Prüfen Sie jetzt:

  • Ist das Impressum in zwei Klicks erreichbar?
  • Sind alle Pflichtangaben nach § 5 TMG vorhanden, inklusive Telefonnummer?
  • Ist die Datenschutzerklärung aktuell und enthält sie alle eingesetzten Dienste?
  • Gibt es eine separate, vollständige Cookie-Richtlinie?
  • Werden Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie im Cookie-Banner verlinkt?
  • Werden nicht notwendige Cookies erst nach Einwilligung geladen?

Impressum-Vorlage: Ein einfacher Ausgangspunkt

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

[Vor- und Nachname / Firmenname]

[Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]

 

Kontakt:

Telefon: [+49 ...]

E-Mail: [[email protected]]

 

[Bei GmbH/AG: Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:in: Name]

[Registergericht: Amtsgericht ..., HRB ...]

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:

[Name, Adresse wie oben]

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Abhängig von Ihrer Unternehmensform können weitere Angaben erforderlich sein.

Die Cookie-Richtlinie müssen Sie nicht manuell erstellen: Cookiebot generiert und aktualisiert sie automatisch auf Basis des Scans Ihrer Website.

Was das für Ihre Website bedeutet und wie Cookiebot dabei hilft

Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie sind drei separate rechtliche Pflichten. Die erste schützt Ihre Besucher:innen davor, nicht zu wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die zweite erklärt, was mit ihren Daten passiert. Die dritte regelt den Cookie-Einsatz, bevor er überhaupt stattfindet.

Der häufig unterschätzte Teil ist der letzte. Wenn Ihre Website Tracking-Tools einsetzt — und das tun die meisten — brauchen Sie eine aktuelle, vollständige Cookie-Richtlinie und einen Banner, der die Einwilligung einholt, bevor Daten fließen.

Cookiebot™ CMP scannt Ihre Website automatisch, erkennt alle aktiven Cookies und Tracker, erstellt eine konforme Cookie-Richtlinie und bindet sie korrekt in Ihren Banner ein. Die Verlinkung zu Impressum und Datenschutzerklärung richten Sie einmalig ein. Aktuell bleiben die Cookie-Informationen dann automatisch.

Es funktioniert auf WordPress, Wix, Shopify, Squarespace und anderen gängigen CMS-Plattformen.

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