Möchten Sie mehr über die ePrivacy-Richtlinie, das Cookie-Gesetz der EU, erfahren?

    Halten Sie ganz einfach die ePrivacy-Richtlinie ein

    Die ePrivacy-Richtlinie gibt vor, wie Nutzer informiert werden müssen und wie sie ihre Einwilligung zu ihren elektronischen Daten geben können. Mit den leistungsstarken und automatischen Kernfunktionen der Cookiebot CMP ist dies möglich.

    • Monitoring: Bleiben Sie auf dem Laufenden über die Cookies und Tracking-Technologien, die Ihre Website verwendet, und ermöglichen Sie die Benachrichtigung und Einwilligung der Nutzer
    • Kontrolle: Falls erforderlich, verhindern Sie, dass Cookies verwendet werden, wenn der Nutzer keine Einwilligung abgegeben hat
    • Einwilligung: Holen Sie informierte, granulare Einwilligungen der Nutzer ein und speichern Sie sie, um die ePrivacy-Richtlinie einzuhalten
    Cookie checker

    Häufig gestellte Fragen

    Ja. Die ePrivacy-Richtlinie (offiziell ePrivacy and Electronic Communications Directive 2002/58/EG) wurde bereits 2002 verabschiedet. Die DSGVO trat 2018 in Kraft. Obwohl sie oft als „Cookie-Gesetz" bezeichnet wird, ist sie technisch gesehen kein Gesetz.

    Es handelt sich eher um eine Reihe von Anweisungen an die EU-Mitgliedstaaten (und diejenigen, die Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeiten) als um ein verbindliches Gesetz. Es soll den EU-Mitgliedsstaaten dabei helfen, eigene Gesetze zu erlassen, die mit der Richtlinie übereinstimmen. Die ePrivacy-Richtlinie wird durch die ePrivacy-Verordnung (ePV) ersetzt werden, die ein verbindliches Gesetz sein wird. Das Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung wird für 2023 erwartet, mit einer 24-monatigen Übergangsfrist. Die ePR und die ePV sollen die DSGVO ergänzen.

    Das „EU-Cookie-Gesetz", wie es oft genannt wird, regelt die Verwendung von Cookies auf Webseiten, das E-Mail-Marketing, die Datenminimierung und andere Aspekte des Datenschutzes. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von elektronischen Kommunikationsinhalten und Metadaten.

    Diese sind nicht mit den „personenbezogenen Daten" gleichzusetzen, auf deren Schutz sich die DSGVO konzentriert, obwohl sie personenbezogene Daten enthalten können. Alle elektronischen Kommunikationsdaten fallen in den Anwendungsbereich der ePrivacy-Richtlinie. Wenn die erfassten und verarbeiteten elektronischen Kommunikationsdaten auch personenbezogene Daten enthalten, fallen sie in den Anwendungsbereich der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie.

    Die DSGVO ist ein verbindliches Gesetz, das für alle EU-Mitgliedstaaten und ihre Einwohner gilt. Zusätzlich zu den Funktionen, die von der ePrivacy-Richtlinie abgedeckt werden, enthält die DSGVO Grundsätze zur Regelung der Datenerfassung und -verarbeitung sowie zur Regulierung des Datenschutzes im weiteren Sinne und ist nicht nur auf elektronische Kommunikation oder Daten beschränkt.

    Die ePrivacy-Richtlinie verlangt bei der Verwendung von Cookies zur Datenerfassung und -verarbeitung auf Webseiten die Einholung einer DSGVO-konformen Einwilligung. Dies kann mit einer Consent Management-Lösung wie einem Cookie-Banner erreicht werden.

    Ausnahmen von dieser Vorschrift bestehen, wenn die Cookies ausschließlich zur Übertragung von Nachrichten über ein elektronisches Kommunikationsnetz verwendet werden oder wenn sie unbedingt erforderlich sind, um einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen, den der Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich angefordert hat. Zu den ausgenommenen Funktionen, für die Cookies erforderlich sind, gehören Authentifizierung, Warenkörbe, Sicherheit (mit zeitlicher Begrenzung), Plugins für soziale Medien oder die Anpassung des UI.

    Um die ePR-konform (oder DSGVO-konform) zu werden, müssen Unternehmen:

    • die gültige Einwilligung der Nutzer einholen, bevor Cookies verwendet werden, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich
    • spezifische, genaue Informationen über die verwendeten Cookies, die von ihnen verfolgten Daten und ihre Zwecke bereitstellen, bevor die Einwilligung eingeholt wird
    • die Einwilligung der Nutzer sicher dokumentieren und speichern
    • den Nutzern den Zugriff auf Ihre Website (oder einen anderen Dienst) ermöglichen, auch wenn sie die Verwendung einiger oder aller nicht unbedingt erforderlichen Cookies ablehnen
    • den Nutzern ermöglichen, ihre Einwilligung genauso einfach zu ändern oder zu widerrufen, wie sie diese erteilen können

    Die Installation einer Consent Management Platform (CMP) wie Cookiebot CMP ist einfach und das Setup ist benutzerfreundlich. Die Cookiebot CMP ermöglicht es Unternehmen, Informationen zum Datenschutz bereitzustellen und gültige Einwilligungen von Nutzern einzuholen und zu speichern. Zudem scannt die CMP auch Webseiten, um festzustellen, welche Cookies und Tracking-Technologien verwendet werden, und blockiert deren Verwendung, bis die Einwilligung des Nutzers eingeholt wurde, und hilft so Datenschutzkonformität zu gewährleisten.

    Mit Hilfe von Funktionen zur Geolokalisierung kann die CMP Nachrichten und Funktionen an den Standort des Nutzers anpassen, um beispielsweise die Einhaltung der ePrivacy-Richtlinie zu ermöglichen. Dank der automatisierten Verwaltung von Einwilligungen bleibt die CMP auch in Bezug auf die Technologie und die Cookies Rechtslage auf dem neuesten Stand, um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

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    Erfahren Sie, wie einfach es ist, Ihre Website datenschutzkonform zu gestalten

    Mit der Cookiebot CMP können Sie Ihre Website ePR-konform (und bald auch ePV-konform) machen. Die CMP ist ganz einfach einzurichten, benutzerfreundlich anzupassen und nutzt eine leistungsstarke Scanning-Technologie, die Ihnen hilft, Datenschutzkonformität für die Verwendung von Cookies zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Und das Beste daran: Sie können kostenlos loslegen. Und so geht's.

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