Cookiebot

Dieser Vertrag (der „Vertrag“) wird eingegangen ab dem {EffectiveDate} (“Datum des Inkrafttretens“), zwischen

Firmenname: {CompanyName}
(Der „Wiederverkäufer”)

Straße: {CompanyAddress}
PLZ/Stadt: {CompanyPostalCodeAndCity}
Land: {SelectedCountry}
Firmenregisternr.: {CompanyRegistrationNumber}

Bank Name: {BankName}
Bankleitzahl (BIC / SWIFT / FEDWIRE etc.): {BankCode}
Kontonummer: {BankAccount}
IBAN Bankkontonummer: {IBAN}

Tel.: {PhoneNumberWithCountryCode}
Kontaktname: {ContactName}
Kontakt-E-Mail: {ContactEmail}

und

Cybot A/S
(“Cybot”)

Havnegade 39
1058 Kopenhagen
Dänemark
Firmenregisternr. DK34624607
Tel.: +45 50 333 777

Kontaktname: Daniel Johannsen
Kontakt-E-Mail: [email protected]

Cybot gewährt eine nicht-exklusive Lizenz, die den Wiederverkäufer dazu autorisiert, Abonnements für Cybots Cookie-Compliance-Dienstleistungen („Cookiebot“) auf Cookiebot.com zu verkaufen, jedoch unter Vorbehalt der folgenden Bedingungen in diesem Vertrag:

1. Bereitstellung der Lizenz


1.1. Endnutzer

Cybot erteilt dem Wiederverkäufer die nicht-exklusive Lizenz für den Zugriff und die Nutzung von Cookiebot.com, um Marketing und Vertrieb zu ermöglichen und Cookiebot-Abonnements an Endnutzer („Endnutzer“) zu verkaufen.

Der Wiederverkäufer ist dazu berechtigt, Endnutzern individuelle Unterlizenzen für Cookiebot zu erteilen, und sowohl der Wiederverkäufer als auch die Endnutzer müssen Cookiebot jederzeit in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) nutzen, denen beim Zugriff auf Cookiebot.com ausdrücklich zuzustimmen ist. Die Dienstleistungs- und Nutzungsbedingungen werden diesem Vertrag als Anhang 1.1 beigefügt.

Jegliche von Cybot in diesem Vertrag gewährte Lizenz ist nicht-exklusiv, und Cybot ist nicht dazu verpflichtet, von einem direkten oder indirekten Verkauf von Cookiebot abzusehen.

1.2. Second-Line-Wiederverkäufer

Cybot ermächtigt hiermit den Wiederverkäufer, Verträge mit anderen Wiederverkäufern („Second-Line-Wiederverkäufer“) abzuschließen, um den Verkauf von Cookiebot-Abonnements an die Endnutzer der Second-Line-Wiederverkäufer zu erleichtern. Der Wiederverkäufer ist zur Sicherstellung verpflichtet, dass die Bedingungen zwischen dem Wiederverkäufer und einem Second-Line-Wiederverkäufer sowie zwischen dem Second-Line-Wiederverkäufer und seinen Endnutzern mit den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen übereinstimmen. Unabhängig davon, ob der Endnutzer von einem Second-Line-Wiederverkäufer bedient wird oder nicht, hat der Wiederverkäufer sicherzustellen, dass die Verpflichtungen des Endnutzers mit den Verpflichtungen des direkten Endnutzers des Wiederverkäufers übereinstimmen.

Der Wiederverkäufer muss auf Anfrage von Cybot solche Verträge vorzeigen können, die mit Second-Line-Wiederverkäufern und deren Endnutzern abgeschlossen wurden.

(Second-Line-Wiederverkäufer und Endnutzer werden im Folgenden zusammenfassend als „Kunden“ bezeichnet).

1.3. Lizenzbeschränkungen

Der Wiederverkäufer hat nicht die Erlaubnis (und darf Anderen auch nicht dabei helfen), (i) Cookiebot zu modifizieren oder betrügerisch zu verwenden, um die Daten von Dritten zu verarbeiten oder dieses zu erlauben, die nicht ausdrücklich dazu berechtigt sind, auf Cookiebot zuzugreifen und zu verwenden; oder (ii) auf irgendwelche Informationen eines Kunden von Cookiebot durch betrügerische Mittel oder Geräte zuzugreifen, diese zu verändern oder zu zerstören oder zu versuchen, dieses zu tun.

1.4. Vorbehaltung von Rechten

Alle Rechte, die dem Wiederverkäufer nicht ausdrücklich gewährt werden, sind ausdrücklich Cybot vorbehalten.

2. Wiederverkäufer-Modelle


Der Wiederverkäufer ist allein verantwortlich für die Wahl des Wiederverkäufer-Modells und kann kontinuierlich eines oder beide der folgenden Modelle wählen, wie in Abschnitt 2.1 oder 2.2 über die Endkunden beschrieben. Der Vertrag des Wiederverkäufers mit dem jeweiligen Endkunden, der im Back-End getroffen wird, siehe Abschnitt 3.1, bestimmt, welches Modell für den jeweiligen Endnutzer gilt.

2.1. Einzelhandelsmodell

Das Einzelhandelsmodell gilt für alle Endnutzer, denen Cybot direkt, ohne Beteiligung des Wiederverkäufers, eine Rechnung sendet.

2.1.1. Verwaltungsgebühr
Der Wiederverkäufer erhält wie im Folgenden beschrieben eine Verwaltungsgebühr.

i) In den ersten drei (3) Jahren der Verwendung von Cookiebot seitens des Endnutzers erhält der Wiederverkäufer eine Verwaltungsgebühr, welche 40 % aller Abonnementgebühren entspricht, die von den Endnutzern gezahlt werden, die vom Wiederverkäufer verwaltet werden, und für die er Dienstleistungen oder Support erbringt („Technischer First-Line-Support“). Der dreijährige Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Endnutzer Cookiebot erstmals verwendet.

ii) Nach Ablauf dieses Zeitraums von drei Jahren, wie in Abschnitt 2.1.1(i) beschrieben, erhält der Wiederverkäufer eine Verwaltungsgebühr, die 20 % aller Abonnementgebühren entspricht, die von Endnutzern gezahlt werden, und die vom Wiederverkäufer Technischen First-Line-Support erhalten.

Die Verwaltungsgebühr muss nur dann an den Wiederverkäufer gezahlt werden, wenn die Abonnements zum Zeitpunkt der Abrechnung vom Endnutzer bezahlt wurden, wie in Abschnitt 2.1.2 festgelegt.

2.1.2. Kontoabrechnung
Alle drei (3) Monate wird Cybot eine Abrechnung der Endnutzer vornehmen, die Technischen First-Line-Support vom Wiederverkäufer erhalten, wie in Abschnitt 2.1.1 (i) beschrieben. Die Abrechnung wird dem Wiederverkäufer per E-Mail zugesendet.

Wenn das Konto des Wiederverkäufers ein Guthaben von weniger als 200 € aufweist, wird die Überweisung des Guthabens verschoben, bis das Konto des Wiederverkäufers ein Guthaben von 200 € oder mehr aufweist. Die Überweisung wird jedoch nicht um mehr als ein (1) Jahr verschoben. Wenn Cybot oder der Wiederverkäufer die Vereinbarung kündigt, erfolgt die Abrechnung mit dem Wiederverkäufer direkt nach der Kündigung des Vertrags.

Jegliche Gebühren für die Banküberweisung von dem dänischen Bankkonto von Cybot auf das Konto des Wiederverkäufers gehen komplett auf Kosten des Wiederverkäufers.

2.2. Großhandelsmodell

Das Großhandelsmodell gilt für Kunden, an die der Wiederverkäufer direkt und ohne Beteiligung von Cybot, fakturiert.

2.2.1. Großhandelsrabatt
Für Kunden, an die der Wiederverkäufer direkt fakturiert, erhält der Wiederverkäufer einen Rabatt von 20 % auf die eigenen Wiederverkaufs- und alle Kunden-Abonnements, die im Konto des Wiederverkäufers auf Cookiebot.com erstellt wurden und, wie in Abschnitt 2.2.2 beschrieben, abgerechnet werden.

2.2.2. Abrechnung
Einmal im Monat sendet Cybot dem Wiederverkäufer eine Rechnung für alle eigenen Abonnements des Wiederverkäufers sowie die Kunden-Abonnements, die direkt im Konto des Wiederverkäufers auf Cookiebot.com erstellt und abgerechnet sind. Abonnements werden im Nachhinein gemäß den stets für Cookiebot geltenden Preisen, abzüglich eines Gesamtrabatts von 20 %, wie in Abschnitt 2.2.1 beschrieben, in Rechnung gestellt.

Im Großhandelsmodell Wiederverkäufer trägt der Wiederverkäufer die volle und alleinige Haftung für die Zahlung des Kunden und muss die Rechnung von Cybot komplett bezahlen, unabhängig davon, ob der Wiederverkäufer Zahlungen von seinen Kunden erhalten hat. Die Zahlungsverpflichtung des Wiederverkäufers tritt in Kraft, sobald der Kunde Cookiebot zum ersten Mal verwendet.

Jegliche Gebühren für die Banküberweisung von dem dänischen Bankkonto von Cybot auf das Konto des Wiederverkäufers gehen komplett auf Kosten des Wiederverkäufers.

3. Vertragsabschlussverfahren


3.1. Das Back-End

Der Wiederverkäufer hat Zugang zu einem speziellen Wiederverkäufer-Bereich (das „Back-end”) auf Cookiebot.com. Cybot weist den Wiederverkäufer an, wie man sich als Wiederverkäufer registrieren kann.

Das Back-End wird vom Wiederverkäufer zur Vermittlung von Kontakten mit potentiellen neuen Kunden und vorhandenen Kunden benutzt, wie in Abschnitt 3.2 und 3.3 beschrieben, sowie für die Verwaltung und den Zugriff auf sämtliche Konfigurationen und Daten der Kunden des Wiederverkäufers.

Der Zugang des Wiederverkäufers auf die Konfigurationen und Daten der Kunden darf nicht verwendet werden, um die Konfigurationen und Daten der Kunden ohne die vorherige Einwilligung des Kunden zu ändern.

3.2. Kontaktaufnahme mit potentiellen neuen Kunden

3.2.1 Einzelhandelsmodell
Bei neuen Kunden-Abonnements, die der Wiederverkäufer gemäß dem in Abschnitt 2.1 beschriebenen Einzelhandelsmodell abschließen möchte, muss der Wiederverkäufer das Back-End zum Versenden einer Abonnement-E-Mail verwenden, über die der Kunde sich bei Cookiebot registrieren kann. Die Abonnement-Mail enthält den Namen und die Kontaktdaten des Wiederverkäufers.

Der Wiederverkäufer hat sicherzustellen, dass jeder Kunde seine vorherige Einwilligung zum Erhalt der Abonnement-E-Mail gegeben hat, bevor er dem Kunden die E-Mail sendet.

Wenn der Kunde sich bei Cookiebot angemeldet hat, wird der Wiederverkäufer per E-Mail benachrichtigt. Der Wiederverkäufer trägt dauerhaft die Verantwortung für die Dienstleistung und den Support seiner Kunden.

3.2.2. Großhandelsmodell
Bei neuen Kunden-Abonnements, die der Wiederverkäufer gemäß dem in Abschnitt 2.2 beschriebenen Großhandelsmodell abschließen möchte, hat der Wiederverkäufer sein eigenes Cookiebot-Abonnement auf Cookiebot.com zu erstellen und zu bezahlen, wonach er Zugang zu dem in Abschnitt 3.1 beschriebene Back-End erhält.

Außer wie in Abschnitt 3.4 beschrieben, kann der Wiederverkäufer seine eigenen Vertragsabschlussverfahren mit den Kunden festlegen, einschließlich der Ernennung von Second-Line-Wiederverkäufern, die im Auftrag des Wiederverkäufers Verkäufe tätigen.

3.3. Kontaktaufnahme mit vorhandenen Kunden

Damit der Wiederverkäufer einem vorhandenen Cookiebot-Kunden Dienstleistungen erbringen kann, entweder durch Übernahme der Nutzungsverpflichtungen für vorhandene Cybot-Kunden oder von anderen Wiederverkäufern, muss der Kunde den eindeutigen Wiederverkäufer-Code des Wiederverkäufers  zum Kunden-Abonnementprofil im Back-End hinzufügen. Um das Recht auf die Verwaltungsgebühr zu erhalten (wenn das Einzelhandelsmodell gilt) oder den Großhandelsrabatt (wenn das Großhandelsmodell gilt), muss der Wiederverkäufer das Back-End verwenden, damit er seinen eindeutigen Wiederverkäufer-Code findet, und es dem Kunden sendet, und er hat sich zu vergewissern, dass der Kunde seinen eindeutigen Code seinem Back-End-Profil hinzufügt.

3.4. Endnutzer

Wenn die Endnutzer sich bei Cookiebot anmelden, müssen die Endnutzer den auf Cookiebot.com bereitgestellten Nutzungsbedingungen konkret zustimmen.

Bei Endnutzern, die gemäß dem Einzelhandelsmodell, siehe Abschnitt 2.1, verwaltet werden, ist der Wiederverkäufer die einzige Kontaktperson für Cookiebot. Dieses hindert Cybot jedoch nicht daran, den Endnutzer direkt zu kontaktieren. Darüber hinaus entsteht die Vertragsbeziehung bezüglich der Lizenz für Cookiebot und der Zahlungsverpflichtung der Endnutzer für die Nutzung von Cookiebot und für Dienstleistungen direkt zwischen Cybot und dem Endnutzer.

Bei Endnutzern, die gemäß dem Großhandelsmodell, siehe Abschnitt 2.2, verwaltet werden, muss der Wiederverkäufer Unterlizenzen für Cookiebot an die Endnutzer erteilen, die komplett den auf Cookiebot.com bereitgestellten Nutzungsbedingungen entsprechen. Diese Endnutzer haben keinen direkten Zugang zum Login auf Cookiebot, und ihre Abonnements können nur vom Wiederverkäufer verwaltet und konfiguriert werden.

4. Verpflichtungen von Cybot


4.1. Technischer Support

Wenn der Wiederverkäufer bemerkt, dass Cookiebot nicht allen Anforderungen in diesem Vertrag entspricht, hat der Wiederverkäufer unverzüglich Cybot anzurufen oder über den Helpdesk von Cybot auf Cookiebot.com zu benachrichtigen. Cybot wird sich nach besten Kräften bemühen, in der ersten Rückmeldephase Fragen zu beantworten und gemeldete Fehler, die von Cybot reproduziert werden können, zu beheben (oder geeignete temporäre Lösungen oder Problemumgehungen für Fehler bereitzustellen). Wenn der Wiederverkäufer feststellt, dass der gemeldete Fehler erheblich und für die Verwendung von Cookiebot wesentlich ist, oder der gemeldete Fehler dazu führt, dass Cookiebot nicht funktionsfähig ist, wird Cybot sein Bestes tun, um den Fehler innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeit nach der ersten Rückmeldung von Cybot zu beheben.

Die hier gelieferten technischen Supportleistungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der gesamte technische Support wird ausschließlich dem Wiederverkäufer zur Verfügung gestellt. Der Wiederverkäufer stellt den Endnutzern technischen First-Line-Support zur Verfügung, vgl. Abschnitt 5.2 unten.

4.2. Aktualisierung von Cookiebot

Cybot stellt dem Wiederverkäufer Informationen über alle wesentlichen Aktualisierungen der Cookiebot-Funktionalität zur Verfügung, die Cybot generell an andere Wiederverkäufer weiterleitet.

4.3. Öffentliche Bekanntgabe

Cybot darf den Namen des Wiederverkäufers nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Wiederverkäufers in Veröffentlichungen, Werbungen oder ähnlichen Aktivitäten verwenden, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf. Ungeachtet dessen gestattet der Wiederverkäufer Cybot, den Namen, das Firmenprofil und die Kontaktinformationen des Wiederverkäufers in seine öffentlichen Wiederverkäuferlisten aufzunehmen und eine routinemäßige erste öffentliche Bekanntgabe des Inkrafttretens dieses Vertrags vorzunehmen.

5. Verpflichtungen des Wiederverkäufers


5.1. Einhaltung des nationalen Rechts

Bei der Vermarktung von Cookiebot ist der Wiederverkäufer dazu verpflichtet, alle relevanten Anforderungen des nationalen Rechts einzuhalten. Der Wiederverkäufer muss alle Endbenutzer ausdrücklich darüber informieren, dass sie allein für die Einhaltung der EU-Vorschriften und der nationalen Vorschriften verantwortlich sind. Dieses gilt einschließlich, aber nicht ausschließlich, der Gesetze bezüglich der Informations- und Zustimmungserfordernisse in Bezug auf Cookies. Wenn der Wiederverkäufer Kenntnis von Entwicklungen diesbezüglich erhält, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der Änderungen des nationalen Rechts und/oder der Durchsetzung von Vorschriften, hat der Wiederverkäufer Cybot über diese Entwicklungen unverzüglich zu informieren. Alle diesbezüglichen Handlungen erfolgen auf Kosten des Wiederverkäufers.

5.2. Technischer First-Line-Support

Der Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich, seinen Kunden, die Cookiebot verwenden, technischen First-Line-Support zur Verfügung zu stellen. Der Wiederverkäufer wird alle Endnutzer anweisen, alle Anfragen bezüglich des Supports direkt an den Wiederverkäufer zu richten. Technischer First-Line-Support erfolgt auf Kosten des Wiederverkäufers, da dieser in der Verwaltungsgebühr enthalten ist (wenn das Einzelhandelsmodell gilt) oder im Großhandelsrabatt (wenn das Großhandelsmodell gilt).

Wenn der Wiederverkäufer keinen technischen First-Line-Support gemäß dieser Vereinbarung und den Dienstleistungsbedingungen anbietet, ist Cybot dazu berechtigt, den Endnutzer einem anderen Wiederverkäufer zuzuordnen, vgl. Abschnitt 3.3, wenn Cybot den Wiederverkäufer über seinem Verstoß in Kenntnis gesetzt und der Wiederverkäufer dies nicht innerhalb von 3 Werktagen behoben hat. Zudem ist Cybot dazu berechtigt, etwaige Ausgaben mit der Verwaltungsgebühr zu verrechnen (wenn das Einzelhandelsmodell gilt) oder diese Ausgaben vom Wiederverkäufer anzufordern (wenn das Großhandelsmodell gilt).

5.3. Datenschutz

Der Wiederverkäufer darf eventuell Kundendaten nicht verwenden, verkaufen, tauschen oder anderweitig an Dritte übertragen.

5.4. Branding-Anforderungen

Cookiebot wird mit Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Markenzeichen, Logos und Herkunftsangaben und anderen markanten Branding-Merkmalen versehen („Cybot-Branding-Features“). Alle nicht-exklusiven Vertriebsrechte und Lizenzen, die hierin für Cookiebot gewährt werden, unterliegen den folgenden Branding-Anforderungen. Jede Verwendung von Cybot-Branding-Funktionen muss ausschließlich Cybot zugutekommen. Der Wiederverkäufer darf weltweit nicht (i) die Registrierung der Cybot-Branding-Funktionen (oder irgendwelche Marken oder Funktionen, die ihnen sehr ähnlich sind) beantragen. Er darf in keinerlei Weise (ii) die Cybot-Branding-Funktionen umformen, verändern oder modifizieren, oder (iii) eine der Cybot-Branding-Funktionen verwenden, sofern dieses nicht ausdrücklich in diesem Dokument oder durch vorherige schriftliche Zustimmung von Cybot genehmigt worden ist.

6. Überwachung der Nutzung des Wiederverkäufers


Cybot behält sich das Recht vor, die Nutzung von Cookiebot durch den Wiederverkäufer intern zu überwachen.

7. Technische Mindestanforderungen an Cookiebot


7.1. Skalierbarkeit und Systemanforderungen

Cookiebot hat so skalierbar zu sein, dass es dem Dienst möglich ist, jeden prognostizierten Zuwachs zu bedienen.

Cybot kann zu jeder Zeit während der Vertragslaufzeit solche Mindestsystemanforderungen und/oder Empfehlungen festlegen und ändern, sodass diese dem Endnutzer die optimale Funktionalität von Cookiebot bieten.

7.2. Schutz von Kundendaten

Cookiebot muss in einer Umgebung betrieben werden, die die Sicherheit und Privatsphäre von Kundendaten schützt.

7.3. Internet-Datenzentren

Cookiebot wird über Internet-Datenzentren zur Verfügung gestellt, die jederzeit mit Hilfe von angemessenen und passenden Sicherheitsmaßnahmen für Brandschutz, Strom- und Backup-Erzeugung, strukturelle Integrität, seismische Widerstandsfähigkeit und Widerstand gegen andere natürliche und von Menschen verursachte Störungen konfiguriert sind. Cybot kann seine Internet-Datazentren an Subunternehmer auslagern.

7.4. Betrieb von Cookiebot.com

Cybot hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu leisten, um seine Webserver so zu betreiben und so zu unterhalten, dass sie einen ausreichenden Zugriff auf Cookiebot vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tage pro Woche bieten, außer wenn eine routinemäßige Wartung erforderlich ist. Cybot hat diese Server zu überwachen und hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um alle Ausfälle des Dienstes auf Kosten von Cybot unverzüglich wiederherzustellen.

8. Sicherheit


Cybot wird angemessene und passende Sicherheitsverfahren implementieren, die den geltenden Industriestandards entsprechen, um die Kundendaten des Endnutzers des Wiederverkäufers vor unbefugtem Zugriff durch physische und elektronische Eingriffe zu schützen. Sofern Cybot es nicht versäumt, die oben genannten Verpflichtungen zu erfüllen, stimmen die Parteien zu, dass Cybot unter keinen Umständen für Situationen verantwortlich oder haftbar gemacht werden kann, (i) wo auf Daten oder Übertragungen durch illegale oder unrechtmäßige Mittel durch Dritte zugegriffen wird, oder (ii) wenn auf die Daten oder Übertragungen durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, Schwachstellen oder Fehlern zugegriffen wird, die Cybot zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht kannte. Cybot wird dem Wiederverkäufer unverzüglich nach Entdeckung seitens von Cybot einen eventuellen unbefugten Zugriff auf Kundendaten melden, und Cybot wird sich gewissenhaft darum bemühen, jede Sicherheitsverletzung umgehend zu beheben, die diesen unbefugten Zugriff ermöglicht hat. Für den Fall, dass eine Benachrichtigung an Personen erforderlich ist, deren Kundendaten kompromittiert wurden, ist der Wiederverkäufer allein und auf eigene Kosten für alle derartigen Benachrichtigungen verantwortlich.

9. Geistige Eigentumsrechte und Urheberrecht


Cybot hat alle Urheberrechte und alle anderen geistigen Eigentumsrechte („IPR“) an Cookiebot, und nichts in diesem Vertrag berechtigt dazu, Rechte am geistigen Eigentum von Cybot an den Wiederverkäufer, Second-Line-Wiederverkäufer oder Kunden abzutreten oder zu übertragen.

Die Bedingungen, die in Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen festgelegt sind, gelten auch in diesem Vertrag.

10. Zusicherungen und Garantien; Entschädigungen


10.1. Zusicherungen und Garantien

Jede der Parteien sichert zu und garantiert gegenüber der anderen Folgendes: (i) dass jede Partei das volle gesetzliche Recht, die Befugnis und die Vollmacht, diesen Vertrag einzugehen und umzusetzen hat ; (ii) dass Cookiebot, Eigentumsrechte und eventuelle Branding-Funktionen jeder der hier genannten Parteien keine Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen oder eine Diffamierung, Verletzung der Privatsphäre oder die Verletzung der Datenschutzrechte Dritter bedeuten; (iii) dass alle in Cookiebot aufgeführten geistigen Eigentumsrechte gemäß Abschnitt 9, urheberrechtlich geschütztes Eigentumsrecht und Branding-Funktionen jeder der hier genannten Parteien entweder Eigentum der bereitstellenden Partei oder ordnungsgemäß unterlizenziert von Dritten sind, die dieser Partei das Recht einräumen, diese wie hierin vorgesehen zu nutzen; (iv) dass in Bezug auf die Sammlung und Nutzung von Endnutzerdaten jede der Parteien erklärt und garantiert, dass keine der Parteien die Rechte einer Person oder Organisation verletzt, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der Rechte der Publizität, der Privatsphäre oder der Persönlichkeit; und (v) dass sämtliche Unterlizenzen, die der Wiederverkäufer in Verbindung mit Cookiebot vergibt, den auf Cookiebot.com bereitgestellten Dienstleistungsbedingungen zu entsprechen haben.

10.2. Entschädigung

Jede Partei wird die andere Partei sowie Tochterunternehmen, Nachfolger, Beauftragten, leitenden Angestellten, Geschäftsführer und Mitarbeiter bezüglich aller Ansprüche, Kosten, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Handlungen, Beitreibungen, Urteile und Ausgaben (einschließlich tatsächlicher Anwaltskosten und -gebühren unabhängig davon, ob ein Rechtsstreit begonnen wurde) (ein „Anspruch“) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung/Unwahrheit einer ausdrücklichen Zusicherung und Gewährleistung gemäß Abschnitt 10.1 ergeben, vorausgesetzt: (i) die entschädigte Partei benachrichtigt unverzüglich die entschädigende Partei schriftlich über den Anspruch, sobald die entschädigte Partei Kenntnis von dieser Forderung erlangt; (ii) die entschädigende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Beilegung oder Verteidigung von Handlungen, auf die sich der Anspruch bezieht; und (iii) die entschädigte Partei arbeitet mit der entschädigenden Partei in jeder angemessenen Weise zusammen, um eine solche Verteidigung oder Beilegung zu erleichtern. Wenn die entschädigende Partei, nachdem sie über einen solchen Anspruch informiert wurde, nicht einen solchen Anspruch einhält, kann die entschädigte Partei jede der oben genannten Maßnahmen ergreifen und wird von der entschädigenden Partei vollständig entschädigt.

11. Gewährleistungsverzicht


Es sei denn, etwas anderes ist in Abschnitt 10 ausdrücklich festgelegt, schließt jede Partei im gesetzlich erlaubten Umfang im Namen ihrer selbst und ihrer Zulieferer jegliche ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich der impliziten Gewährleistungen des Eigentums, der Nichtverletzung, der Verkäuflichkeit, der Eignung für einen besonderen Zweck, Systemintegration und Datengenauigkeit. Keine der Parteien garantiert oder sichert zu, dass der Betrieb von Cookiebot oder die Ausführung der jeweiligen Online-Funktionen und Webdienste ununterbrochen oder fehlerfrei sind. Keine der Parteien garantiert, dass Daten, die auf oder über die mit dem Internet verbundenen Systeme übertragen oder gespeichert werden, vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Jede Partei erkennt an, dass sie sich auf keine Zahlungszusagen abgegeben hat, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

12. Haftungsbefreiung bei Schäden wegen Unfall oder Folgeschäden


Mit Ausnahme von Entschädigungen und Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen, die ausdrücklich hierin enthalten sind, haftet keine der Parteien unter keinen Umständen gegenüber der anderen Partei gemäß irgendwelchen anderen Bestimmungen oder Rechtsauslegungen, einschließlich des Vertrags und Schadensersatzes (einschließlich Fahrlässigkeit und strenger Produkthaftung) für irgendwelche indirekten, besonderen oder zufälligen Schäden oder Folgeschäden, auch wenn die schadensverursachende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

13. Gegenseitiges Weitergeben vertraulicher Informationen


Die Parteien erwarten, dass jede Partei vertrauliche Informationen an die andere weitergeben kann. Deshalb möchten die Parteien in diesem Abschnitt die Bedingungen für die Nutzung und den Schutz bestimmter Informationen festlegen, die eine Partei („Eigentümer“) gegenüber der anderen Partei weitergeben („Empfänger“) kann. Als „Vertrauliche Informationen“ gelten die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in diesem Vertrag sowie andere Informationen eines Eigentümers, einschließlich der Geschäftsmodelle und -pläne sowie technischer Informationen und Daten des Eigentümers oder seiner Kunden oder Lieferanten. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Eigentümers nur für die Zwecke dieses Vertrags verwenden und schützt diese vertraulichen Informationen vor der Weitergabe an Andere. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen nur weitergeben, wenn dieses auf angemessene Weise notwendig ist, um den Verpflichtungen des Empfängers gemäß diesem Vertrag nachzukommen. Die Einschränkungen der Nutzung und Weitergebung der vertraulichen Informationen gelten nicht für Informationen, die: (i) sich zum Zeitpunkt ihrer Weitergebung im Besitz oder in der Kontrolle des Empfängers befinden; (ii) öffentlich bekannt sind oder werden ohne widerrechtliches Handeln des Empfängers; (iii) dem Empfänger durch einen Dritten bekannt werden, der dazu berechtigt ist, die vertraulichen Informationen weiterzugeben, ohne dem Eigentümer gegenüber anderweitig verpflichtet zu sein; oder (iv) die unabhängig vom Empfänger ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

14. Vorläufiger Rechtsbehelf


Die Parteien stimmen hiermit zu, dass jeder Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Vertrags in Bezug auf die Vertraulichkeit oder den Schutz von Eigentumsrechten, hierunter Cybots IPR, wie in Abschnitt 9 dargelegt, einen irreparablen Schaden darstellen würde, und dass die benachteiligte Partei Anspruch auf spezifische Leistung und / oder andere vorläufige Rechtsbehelfe sowie andere Rechte hat, die sich aus dem Gesetz ergeben.

15. Vertragsbedingungen


15.1. Einleitende Vertragsperiode

Die einleitende Vertragsperiode beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet nach einem (1) Jahr. Die ursprüngliche Vertragsperiode verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, eine Partei teilt der anderen schriftlich mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu erneuern. Sowohl die einleitende Vertragsperiode als auch die Verlängerungsperiode können früher gekündigt werden, wie in den hier aufgeführten Bedingungen vorgesehen. Dem Wiederverkäufer steht es frei, unabhängig von den Bedingungen der Kündigung dieses Vertrags eigene Bedingungen für die Kündigung in Bezug auf Endnutzer festzulegen.

15.2. Nicht-Übertragung

Dieser Vertrag kann vom Wiederverkäufer nicht anders übertragen werden als das, was bezüglich der Second-Line-Wiederverkäufer gilt.

15.3. Automatische Kündigung

Dieser Vertrag wird im Falle einer Insolvenz, eines Konkurses oder ähnlicher Verfahren in Bezug auf den Wiederverkäufer, einer versuchten Abtretung durch den Wiederverkäufer zugunsten von Gläubigern oder eines Termins oder eines Antrags auf Ernennung eines Konkursverwalters für den Wiederverkäufer ohne Vorankündigung sofort beendet, es sei denn, der Wiederverkäufer informiert Cybot unverzüglich schriftlich über das Gegenteil.

15.4. Kündigung des Vertrags bei Verstoß

Wenn ein Verstoß nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung, die die Art des Verstoßes beschreibt, behoben wird, kann jede Partei diesen Vertrag und alle hierin gewährten Rechte kündigen. Beide Parteien erkennen an, dass ein Versäumnis, die andere Partei rechtzeitig zu bezahlen, eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags darstellt.

15.5. Auswirkung von Ablauf oder Kündigung

Nach dem Ablauf oder der Kündigung dieses Vertrags hat der Wiederverkäufer sofort mit dem Verkauf von Cookiebot aufzuhören. Der Ablauf oder die Kündigung dieses Vertrags beendet nicht die Rechte der bestehenden Endnutzer, und Cybot übernimmt die Verantwortung für die Lieferung von Cookiebot an diese Endnutzer gemäß den auf Cookiebot.com bereitgestellten Nutzungsbedingungen. Der Wiederverkäufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für verlorenen Goodwill, verlorene Geschäftschancen oder ähnliche Vergütungen als Folge der Kündigung, unabhängig von der Ursache der Kündigung.

16. Schlichtung


Mit Ausnahme von Maßnahmen zum Schutz des Eigentumsrechts und zur Durchsetzung der Entscheidung eines Schiedsgerichts im Rahmen dieses Vertrags sind Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über seine Existenz, Gültigkeit oder Beendigung, durch ein vom dänischen Institut für Schiedsverfahren nach den Regeln des vereinfachten Schiedsverfahrens zu entscheiden, die vom dänischen Schiedsinstitut angenommen wurden und zum Zeitpunkt des Beginns dieses Verfahrens gelten. Das Schiedsverfahren findet in Kopenhagen, Dänemark, statt, und die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Englisch. Im Schiedsverfahren wird bei allen Streitfragen das dänische Recht angewendet.

17. Gerichtsstand


Die Gerichte von Dänemark sind ausschließlicher Gerichtsstand für alle Gerichtsverfahren, die nicht im Rahmen dieses Vertrages geschlichtet werden.

18. Übertragung


Cybot steht es frei, diesen Vertrag oder jedwede Rechte oder Interessen im Rahmen dieses Vertrags an Dritte zu übertragen, einschließlich, aber nicht ausschließlich, auf eine Firma, die Cybot ganz oder teilweise gehört.

Der Wiederverkäufer darf weder diesen Vertrag noch irgendwelche Rechte noch Anteile im Rahmen dieses Vertrags abtreten oder Arbeiten oder Verpflichtungen, die im Rahmen dieses Vertrags durchzuführen sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cybot weiterdelegieren. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist nichtig und unwirksam. Der Wiederverkäufer darf jedoch andere Wiederverkäufer beauftragen, im Auftrag des Wiederverkäufers Verkäufe durchzuführen.

19. Fortlaufende Verpflichtungen


Die folgenden Verpflichtungen bestehen über den Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrags hinaus fort: (i) Jeder Gewährleistungsverzicht und alle Haftungsbeschränkungen und Schadloshaltungen, die von einer der Parteien hierin gewährt werden, (ii) jede in diesem Vertrag gewährte Zusicherung zum Zweck der Feststellung des Eigentums oder des Schutzes der Eigentumsrechte, hierunter Cybots geistige Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der vertraulichen Informationen einer der Parteien, oder eines Rechtsbehelfs wegen Verletzung dieser Rechte, und (iii) die Zahlung von Steuern, Abgaben oder jeglichem Geld an Cybot gemäß dieser Vereinbarung.

20. Unabhängige Vertragspartner


Die Relation zwischen den Parteien ist die unabhängiger Vertragspartner, und nichts in diesem Dokument kann als eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Franchise, eine Anstellung oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien interpretiert werden. Der Wiederverkäufer ist nicht befugt, im Namen von Cybot irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, und er ist nicht befugt oder ermächtigt, Cybot in irgendeiner Weise an Dritte zu binden oder zu verpflichten.

21. Höhere Gewalt


Keine der Parteien haftet für Schäden, Verzögerungen oder Nichtlieferungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit entstehen, einschließlich, aber nicht ausschließlich, höherer Gewalt, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Unruhen, Kriege, Embargos, Internetstörungen, Hackerangriffe oder Kommunikationsfehler.

22. Verschiedenes


Dieser Vertrag ist gemäß dänischem Recht auszulegen, jedoch so, dass die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Wahl des anzuwendenden Recht nicht angewandt werden dürfen. Dieser Vertrag stellt das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorangegangene Kommunikation, Interpretation und Vereinbarung. Dieser Vertrag kann nur durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Das Versäumnis einer der Parteien, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, macht weder diese Bestimmung noch irgendeine andere Bestimmung ungültig – und auch nicht das Recht dieser Partei, darnach jedwede Bestimmung in diesem Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

Die nachfolgenden Unterschriften bezeugen, dass die Parteien sich zum Einhalten dieses Vertrags verpflichten.

Der Wiederverkäufer:

Dieser Vertrag wurde eingegangen von {CompanyName} ({CookiebotUserEmail}) am {EffectiveDate}
User ID: {ResellerUserId}

Cybot A/S:

Dieser Vertrag wurde eingegangen von Cybot A/S ([email protected]) am {EffectiveDate}
Contract ID: {ContractId}

„VERZICHTSERKLÄRUNG: Dieser Wiederverkäufer-Vertrag ist keine offizielle Übersetzung; er dient lediglich als unverbindliche Übersetzung und soll daher in Übereinstimmung mit der englischsprachigen Fassung des Vorliegenden aufgefasst werden, welche im Fall einer Unstimmigkeit zwischen der englischsprachigen Version und dieser Übersetzung maßgeblich ist. Cybot übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler, Auslassungen oder Mehrdeutigkeiten in der Übersetzung. Jede natürliche bzw. juristische Person, die sich auf den übersetzten Inhalt verlässt, tut dieses auf eigenes Risiko. Nehmen Sie bitte im Zweifelsfall immer Bezug auf die offizielle englischsprachige Version. Falls Sie Fehler oder Ungenauigkeiten in der Übersetzung melden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]

Anhang 1.1 – Nutzungsbedingungen


[Terms_of_service]