Diese Vereinbarung (die „Vereinbarung“) wird eingegangen ab dem {EffectiveDate} („Datum des Inkrafttretens“), zwischen

Firmenname: {CompanyName}
(Der „Reseller”)

Straße: {CompanyAddress}
PLZ/Stadt: {CompanyPostalCodeAndCity}
Land: {SelectedCountry}
Firmenregisternr.: {CompanyRegistrationNumber}

Bank Name: {BankName}
Bankleitzahl (BIC / SWIFT / FEDWIRE etc.): {BankCode}
Kontonummer: {BankAccount}
IBAN Bankkontonummer: {IBAN}

Tel.: {PhoneNumberWithCountryCode}
Kontaktname: {ContactName}
Kontakt-E-Mail: {ContactEmail}

und

Usercentrics A/S
(„Usercentrics”)

Havnegade 39
1058 Kopenhagen
Dänemark
Firmenregisternr. DK34624607
Tel.: +45 50 333 777

Kontaktname: Ea Luise Andersen
Kontakt-E-Mail: [email protected]

Usercentrics gewährt eine nicht-exklusive Lizenz, die den Reseller dazu autorisiert, Abonnements für Usercentrics’ Cookiebot-Service („Cookiebot“) auf Cookiebot.com/de zu verkaufen, jedoch unter Vorbehalt der folgenden Bedingungen in dieser Vereinbarung:

1. Bereitstellung der Lizenz


1.1. Endnutzer

Usercentrics erteilt dem Reseller die nicht-exklusive Lizenz für den Zugriff und die Nutzung von Cookiebot.com/de, um Marketing und Sales zu ermöglichen und Cookiebot-Abonnements an Endnutzer („Endnutzer“) zu verkaufen.

Der Reseller ist dazu berechtigt, Endnutzern individuelle Unterlizenzen für die Cookiebot CMP zu erteilen. Sowohl der Reseller als auch die Endnutzer müssen Cookiebot jederzeit gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) nutzen, denen beim Zugriff auf Cookiebot.com/de ausdrücklich zuzustimmen ist. Die Nutzungsbedingungen werden dieser Vereinbarung als Anhang 1.1 beigefügt.

Jegliche von Usercentrics in dieser Vereinbarung gewährte Lizenz ist nicht exklusiv und Usercentrics ist nicht dazu verpflichtet, von einem direkten oder indirekten Verkauf der Cookiebot CMP abzusehen.

1.2. Second-Line-Reseller

Usercentrics ermächtigt hiermit den Reseller, Verträge mit anderen Resellern („Second-Line-Reseller“) abzuschließen, um den Verkauf von Abonnements der Cookiebot CMP an die Endnutzer der Second-Line-Reseller zu erleichtern. Der Reseller ist dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bedingungen zwischen dem Reseller und einem Second-Line-Reseller sowie zwischen dem Second-Line-Reseller und seinen Endnutzern mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen übereinstimmen. Unabhängig davon, ob der Endnutzer von einem Second-Line-Reseller bedient wird oder nicht, hat der Reseller sicherzustellen, dass die Verpflichtungen des Endnutzers mit den Verpflichtungen des direkten Endnutzers des Resellers übereinstimmen.

Der Reseller muss auf Anfrage von Usercentrics solche Vereinbarungen vorlegen können, die mit Second-Line-Resellern und deren Endnutzern abgeschlossen wurden.

(Second-Line-Reseller und Endnutzer werden im Folgenden zusammenfassend als „Kunden“ bezeichnet).

1.3. Lizenzbeschränkungen

Der Reseller hat nicht die Erlaubnis (und darf Anderen auch nicht dabei helfen), (i) die Cookiebot CMP zu modifizieren oder betrügerisch zu verwenden, um die Daten von Dritten zu verarbeiten oder die Verarbeitung zu erlauben, wenn diese nicht ausdrücklich dazu berechtigt sind, auf die Cookiebot CMP zuzugreifen und die Cookiebot CMP zu verwenden; oder (ii) auf irgendwelche Informationen eines Cookiebot CMP-Kunden durch betrügerische Mittel oder Geräte zuzugreifen, diese zu verändern oder zu zerstören oder zu versuchen, dies zu tun.

1.4. Vorbehaltung von Rechten

Alle Rechte, die dem Reseller nicht ausdrücklich gewährt werden, sind ausdrücklich Usercentrics vorbehalten.

2. Reseller-Modelle


Der Reseller ist allein verantwortlich für die Wahl des Reseller-Modells und kann kontinuierlich eines oder beide der folgenden Modelle wählen, wie in Abschnitt 2.1 oder 2.2 über die Endkunden beschrieben. Der Vertrag des Resellers mit dem jeweiligen Endkunden, der im Back-End getroffen wird, siehe Abschnitt 3.1, bestimmt, welches Modell für den jeweiligen Endnutzer gilt.

2.1. Einzelhandelsmodell

Das Einzelhandelsmodell gilt für alle Endnutzer, denen Usercentrics direkt, ohne Beteiligung des Resellers, eine Rechnung sendet.

2.1.1. Verwaltungsgebühr
Der Reseller erhält, wie im Folgenden beschrieben, eine Verwaltungsgebühr.

i) In den ersten drei (3) Jahren der Verwendung der Cookiebot CMP seitens des Endnutzers erhält der Reseller eine Verwaltungsgebühr, welche 40% aller Abonnementgebühren entspricht, die von den Endnutzern gezahlt werden, die vom Reseller verwaltet werden, und für die er Dienstleistungen oder Support erbringt („technischer First-Line-Support“). Der dreijährige Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Endnutzer die Cookiebot CMP erstmals verwendet.

ii) Nach Ablauf dieses Zeitraums von drei Jahren, wie in Abschnitt 2.1.1(i) beschrieben, erhält der Reseller eine Verwaltungsgebühr, die 20% aller Abonnementgebühren entspricht, die von Endnutzern gezahlt werden, und die vom Reseller technischen First-Line-Support erhalten.

Die Verwaltungsgebühr muss nur dann an den Reseller gezahlt werden, wenn die Abonnements zum Zeitpunkt der Abrechnung vom Endnutzer bezahlt wurden, wie in Abschnitt 2.1.2 festgelegt.

2.1.2. Kontoabrechnung
Alle drei (3) Monate wird Usercentrics eine Abrechnung der Endnutzer vornehmen, die technischen First-Line-Support vom Reseller erhalten, wie in Abschnitt 2.1.1 (i) beschrieben. Die Abrechnung wird dem Reseller per E-Mail zugesendet.

Wenn das Konto des Resellers ein Guthaben von weniger als 200€ aufweist, wird die Überweisung des Guthabens verschoben, bis das Konto des Resellers ein Guthaben von 200€ oder mehr aufweist. Die Überweisung wird jedoch nicht um mehr als ein (1) Jahr verschoben. Wenn Usercentrics oder der Reseller die Vereinbarung beendet, erfolgt die Abrechnung mit dem Reseller direkt nach der Beendigung der Vereinbarung.

Jegliche Gebühren für die Banküberweisung von dem dänischen Bankkonto von Usercentrics auf das Konto des Resellers gehen komplett auf Kosten des Resellers.

2.2. Großhandelsmodell

Das Großhandelsmodell gilt für Kunden, an die der Reseller direkt und ohne Beteiligung von Usercentrics, fakturiert.

2.2.1. Großhandelsrabatt
Für Kunden, an die der Reseller direkt fakturiert, erhält der Reseller einen Rabatt von 20% auf die eigenen Reseller– und alle Kunden-Abonnements, die im Konto des Resellers auf Cookiebot.com/de erstellt wurden und, wie in Abschnitt 2.2.2 beschrieben, abgerechnet werden.

2.2.2. Abrechnung
Einmal im Monat sendet Usercentrics dem Reseller eine Rechnung für alle eigenen Abonnements des Resellers sowie für die Kunden-Abonnements, die direkt im Konto des Resellers auf Cookiebot.com/de erstellt und abgerechnet wurden. Abonnements werden im Nachhinein gemäß den stets für die Cookiebot CMP geltenden Preise, abzüglich eines Gesamtrabatts von 20%, wie in Abschnitt 2.2.1 beschrieben, in Rechnung gestellt.

Im Großhandelsmodell  trägt der Reseller die volle und alleinige Haftung für die Zahlung des Kunden und muss die von Usercentrics ausgestellte Rechnung  komplett bezahlen, unabhängig davon, ob der Reseller Zahlungen von seinen Kunden erhalten hat. Die Zahlungsverpflichtung des Resellers tritt in Kraft, sobald der Kunde die Cookiebot CMP zum ersten Mal verwendet.

Jegliche Gebühren für die Banküberweisung von dem dänischen Bankkonto von Usercentrics auf das Konto des Resellers gehen komplett auf Kosten des Resellers.

3. Vertragsabschlussverfahren


3.1. Das Back-End

Der Reseller hat Zugang zu einem speziellen Reseller-Bereich (das „Back-End”) auf Cookiebot.com/de. Usercentrics zeigt dem Reseller, wie man sich als Reseller registrieren kann.

Das Back-End wird vom Reseller zur Vermittlung von Kontakten mit potentiellen neuen Kunden und vorhandenen Kunden genutzt, wie in Abschnitt 3.2 und 3.3 beschrieben, sowie für die Verwaltung und den Zugriff auf sämtliche Konfigurationen und Daten der Kunden des Reseller.

Der Zugang des Resellers auf die Konfigurationen und Daten der Kunden darf nicht verwendet werden, um die Konfigurationen und Daten der Kunden ohne ihre vorherige Einwilligung zu ändern.

3.2. Kontaktaufnahme mit potentiellen neuen Kunden

3.2.1 Einzelhandelsmodell
Bei neuen Kunden-Abonnements, die der Reseller gemäß dem in Abschnitt 2.1 beschriebenen Einzelhandelsmodell abschließen möchte, muss der Reseller das Back-End zum Versenden einer Abonnement-E-Mail verwenden, über die der Kunde sich für die Cookiebot CMP registrieren kann. Die Abonnement-Mail enthält den Namen und die Kontaktdaten des Resellers.

Der Reseller hat sicherzustellen, dass jeder Kunde seine vorherige Einwilligung zum Erhalt der Abonnement-E-Mail erteilt hat, bevor er dem Kunden die E-Mail sendet.

Wenn der Kunde sich für die Cookiebot CMP angemeldet hat, wird der Reseller per E-Mail benachrichtigt. Der Reseller trägt dauerhaft die Verantwortung für die Dienstleistung und den Support seiner Kunden.

3.2.2. Großhandelsmodell
Bei neuen Kunden-Abonnements, die der Reseller gemäß dem in Abschnitt 2.2 beschriebenen Großhandelsmodell abschließen möchte, hat der Reseller sein eigenes Cookiebot CMP-Abonnement auf Cookiebot.com/de zu erstellen und zu bezahlen, wonach er Zugang zu dem in Abschnitt 3.1 beschriebenen Back-End erhält.

Außer wie in Abschnitt 3.4 beschrieben, kann der Reseller seine eigenen Vertragsabschlussverfahren mit den Kunden festlegen, einschließlich der Ernennung von Second-Line-Resellern, die im Auftrag des Resellers Verkäufe tätigen.

3.3. Kontaktaufnahme mit vorhandenen Kunden

Damit der Reseller einem vorhandenen Cookiebot CMP-Kunden Dienstleistungen erbringen kann, entweder durch Übernahme der Nutzungsverpflichtungen für vorhandene Usercentrics-Kunden oder von anderen Resellern, muss der Kunde den eindeutigen Reseller-Code des Resellers zum Kunden-Abonnementprofil im Back-End hinzufügen. Um das Recht auf die Verwaltungsgebühr (wenn das Einzelhandelsmodell gilt) oder den Großhandelsrabatt (wenn das Großhandelsmodell gilt) zu erhalten, muss der Reseller das Back-End verwenden, damit er seinen eindeutigen Reseller-Code finden und es dem Kunden senden kann. Der Reseller muss sich zudem vergewissern, dass der Kunde seinen eindeutigen Code seinem Back-End-Profil hinzufügt.

3.4. Endnutzer

Wenn die Endnutzer sich für die Cookiebot CMP anmelden, müssen die Endnutzer den auf Cookiebot.com/de bereitgestellten Nutzungsbedingungen konkret zustimmen.

Bei Endnutzern, die gemäß dem Einzelhandelsmodell, siehe Abschnitt 2.1, verwaltet werden, ist der Reseller die einzige Kontaktperson für die Cookiebot CMP. Dies hindert Usercentrics jedoch nicht daran, den Endnutzer direkt zu kontaktieren.  Darüber hinaus wird das Vertragsverhältnis über die Lizenz für die Cookiebot CMP und die Zahlungsverpflichtung des Endnutzers für Dienstleistungen und die Nutzung der Cookiebot CMP direkt zwischen Usercentrics und dem Endnutzer geschlossen.

Bei Endnutzern, die gemäß dem Großhandelsmodell, siehe Abschnitt 2.2, verwaltet werden, muss der Reseller Unterlizenzen für die Cookiebot CMP an die Endnutzer erteilen, die komplett den auf Cookiebot.com/de bereitgestellten Nutzungsbedingungen entsprechen. Diese Endnutzer haben keinen direkten Zugang zum Login in die Cookiebot CMP und ihre Abonnements können nur vom Reseller verwaltet und konfiguriert werden.

4. Verpflichtungen von Usercentrics


4.1. Technischer Support

Wenn der Reseller bemerkt, dass die Cookiebot CMP nicht allen Anforderungen in dieser Vereinbarung entspricht, hat der Reseller unverzüglich Usercentrics anzurufen oder über den Helpdesk von Usercentrics auf Cookiebot.com/de zu benachrichtigen. Usercentrics wird sich nach besten Kräften bemühen, in der ersten Rückmeldephase Fragen zu beantworten und gemeldete Fehler, die von Usercentrics reproduziert werden können, zu beheben (oder geeignete temporäre Lösungen oder Problemumgehungen für Fehler bereitzustellen). Wenn der Reseller feststellt, dass der gemeldete Fehler erheblich und für die Verwendung der Cookiebot CMP wesentlich ist oder der gemeldete Fehler dazu führt, dass die Cookiebot CMP nicht funktionsfähig ist, wird Usercentrics sein Bestes tun, um den Fehler innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeit nach der ersten Rückmeldung von Usercentrics zu beheben.

Die hier gelieferten technischen Supportleistungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der gesamte technische Support wird ausschließlich dem Reseller zur Verfügung gestellt. Der Reseller stellt den Endnutzern technischen First-Line-Support zur Verfügung, vgl. Abschnitt 5.2 unten.

4.2. Aktualisierung der Cookiebot CMP

Usercentrics stellt dem Reseller Informationen über alle wesentlichen Aktualisierungen der Cookiebot CMP-Features zur Verfügung, die Usercentrics generell an andere Reseller weiterleitet.

4.3. Öffentliche Bekanntgabe

Usercentrics darf den Namen des Resellers nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Resellers in Veröffentlichungen, Werbungen oder ähnlichen Aktivitäten verwenden, wobei die Einwilligung nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf. Ungeachtet dessen gestattet der Reseller Usercentrics, den Namen, das Firmenprofil und die Kontaktinformationen des Resellers in seine öffentlichen Reseller-Listen aufzunehmen und eine routinemäßige erste öffentliche Bekanntgabe des Inkrafttretens dieser Vereinbarung vorzunehmen.

5. Verpflichtungen des Resellers


5.1. Einhaltung des nationalen Rechts

Bei der Vermarktung der Cookiebot CMP ist der Reseller dazu verpflichtet, alle relevanten Anforderungen des nationalen Rechts einzuhalten. Der Reseller muss alle Endnutzer ausdrücklich darüber informieren, dass sie allein für die Einhaltung der EU-Vorschriften und der nationalen Vorschriften verantwortlich sind. Dies gilt einschließlich, aber nicht ausschließlich auf die Gesetze bezüglich der Informations- und Einwilligungsanforderungen in Bezug auf Cookies. Wenn der Reseller Kenntnis von Entwicklungen diesbezüglich erhält, einschließlich, aber nicht ausschließlich der Änderungen des nationalen Rechts und/oder der Durchsetzung von Vorschriften, hat der Reseller Usercentrics über diese Entwicklungen unverzüglich zu informieren. Alle diesbezüglichen Handlungen erfolgen auf Kosten des Resellers.

5.2. Technischer First-Line-Support

Der Reseller ist allein dafür verantwortlich, seinen Kunden, die die Cookiebot CMP verwenden, technischen First-Line-Support zur Verfügung zu stellen. Der Reseller wird alle Endnutzer anweisen, alle Anfragen bezüglich des Supports direkt an den Reseller zu richten. Technischer First-Line-Support erfolgt auf Kosten des Resellers, da dieser in der Verwaltungsgebühr (wenn das Einzelhandelsmodell gilt) oder im Großhandelsrabatt (wenn das Großhandelsmodell gilt) enthalten ist.

Wenn der Reseller keinen technischen First-Line-Support gemäß dieser Vereinbarung und den Dienstleistungsbedingungen anbietet, ist Usercentrics dazu berechtigt, den Endnutzer einem anderen Reseller zuzuordnen, vgl. Abschnitt 3.3, wenn Usercentrics den Reseller über seinen Verstoß in Kenntnis gesetzt und der Reseller dies nicht innerhalb von 3 Werktagen behoben hat. Zudem ist Usercentrics dazu berechtigt, etwaige Ausgaben mit der Verwaltungsgebühr zu verrechnen (wenn das Einzelhandelsmodell gilt) oder diese Ausgaben vom Reseller anzufordern (wenn das Großhandelsmodell gilt).

5.3. Datenschutz

Der Reseller darf eventuelle Kundendaten nicht verwenden, verkaufen, tauschen oder anderweitig an Dritte übertragen.

5.4. Branding-Anforderungen

Die Cookiebot CMP wird mit Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Markenzeichen, Logos und Herkunftsangaben und anderen markanten Branding-Merkmalen versehen („Usercentrics-Branding-Features“). Alle nicht-exklusiven Vertriebsrechte und Lizenzen, die  für die Cookiebot CMP gewährt werden, unterliegen den folgenden Branding-Anforderungen. Jede Verwendung von Usercentrics-Branding-Features muss ausschließlich Usercentrics zugutekommen. Der Reseller darf weltweit nicht (i) die Registrierung der Usercentrics-Branding-Features (oder irgendwelche Marken oder Features, die ihnen sehr ähnlich sind) beantragen. Er darf in keinerlei Weise (ii) die Usercentrics-Branding-Features umformen, verändern oder modifizieren, oder (iii) eine der Usercentrics-Branding-Features verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Dokument oder durch vorherige schriftliche Einwilligung von Usercentrics genehmigt worden ist.

6. Monitoring der Cookiebot CMP-Nutzung durch den Resellers


Usercentrics behält sich das Recht vor, die Nutzung der Cookiebot CMP durch den Reseller intern zu überwachen.

7. Technische Mindestanforderungen an die Cookiebot CMP


7.1. Skalierbarkeit und Systemanforderungen

Die Cookiebot CMP hat so skalierbar zu sein, dass es dem Dienst möglich ist, jeden prognostizierten Zuwachs zu bedienen.

Usercentrics kann zu jeder Zeit während der Vereinbarungsdauer solche Mindestsystemanforderungen und/oder Empfehlungen festlegen und ändern, sodass diese dem Endnutzer die optimale Funktionalität für die Cookiebot CMP bieten.

7.2. Schutz von Kundendaten

Die Cookiebot CMP muss in einer Umgebung betrieben werden, die die Sicherheit und Privatsphäre von Kundendaten schützt.

7.3. Internet-Datenzentren

Die Cookiebot CMP wird über Internet-Datenzentren zur Verfügung gestellt, die jederzeit mit Hilfe von angemessenen und passenden Sicherheitsmaßnahmen für Brandschutz, Strom- und Backup-Erzeugung, strukturelle Integrität, seismische Widerstandsfähigkeit und Widerstand gegen andere natürliche und von Menschen verursachte Störungen konfiguriert sind. Usercentrics kann seine Internet-Datazentren an Subunternehmer auslagern.

7.4. Betrieb von Cookiebot.com/de

Usercentrics hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu leisten, um seine Webserver so zu betreiben und so zu unterhalten, dass sie einen ausreichenden Zugriff auf die Cookiebot CMP vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tage pro Woche bieten, außer wenn eine routinemäßige Wartung erforderlich ist. Usercentrics hat diese Server zu überwachen und hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um alle Ausfälle des Dienstes auf Kosten von Usercentrics unverzüglich wiederherzustellen.

8. Sicherheit


Usercentrics wird angemessene und passende Sicherheitsverfahren implementieren, die den geltenden Industriestandards entsprechen, um die Kundendaten des Endnutzers des Resellers vor unbefugtem Zugriff durch physische und elektronische Eingriffe zu schützen. Sofern Usercentrics es nicht versäumt, die oben genannten Verpflichtungen zu erfüllen, stimmen die Parteien zu, dass Usercentrics unter keinen Umständen für Situationen verantwortlich oder haftbar gemacht werden kann, (i) in denen auf Daten oder Übertragungen durch illegale oder unrechtmäßige Mittel durch Dritte zugegriffen wird, oder (ii) wenn auf die Daten oder Übertragungen durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, Schwachstellen oder Fehlern zugegriffen wird, die Usercentrics zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht kannte. Usercentrics wird dem Reseller unverzüglich nach Entdeckung seitens von Usercentrics einen eventuellen unbefugten Zugriff auf Kundendaten melden. Zudem wird sich Usercentrics gewissenhaft darum bemühen, jede Sicherheitsverletzung umgehend zu beheben, die diesen unbefugten Zugriff ermöglicht hat. Für den Fall, dass eine Benachrichtigung an Personen erforderlich ist, deren Kundendaten kompromittiert wurden, ist der Reseller allein und auf eigene Kosten für alle derartigen Benachrichtigungen verantwortlich.

9. Geistige Eigentumsrechte und Urheberrecht


Usercentrics hat alle Urheberrechte und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an der Cookiebot CMP und nichts in dieser Vereinbarung berechtigt dazu, Rechte am geistigen Eigentum von Usercentrics an den Reseller, Second-Line-Reseller oder Kunden abzutreten oder zu übertragen.

Die Bedingungen, die in Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen festgelegt sind, gelten auch in dieser Vereinbarung.

10. Zusicherungen und Garantien; Entschädigungen


10.1. Zusicherungen und Garantien

Jede der Parteien sichert zu und garantiert gegenüber der anderen Folgendes: (i) dass jede Partei das volle gesetzliche Recht, die Befugnis und die Vollmacht, diese Vereinbarungeinzugehen und umzusetzen hat; (ii) dass die Cookiebot CMP, Eigentumsrechte und eventuelle Branding-Features jeder der hier genannten Parteien keine Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen oder eine Diffamierung, Verletzung der Privatsphäre oder die Verletzung der Datenschutzrechte Dritter bedeuten; (iii) dass alle in der Cookiebot CMP aufgeführten geistigen Eigentumsrechte gemäß Abschnitt 9, urheberrechtlich geschütztes Eigentumsrecht und Branding-Features jeder der hier genannten Parteien entweder Eigentum der bereitstellenden Partei oder ordnungsgemäß unterlizenziert von Dritten sind, die dieser Partei das Recht einräumen, diese wie hierin vorgesehen zu nutzen; (iv) dass in Bezug auf die Sammlung und Nutzung von Endnutzerdaten jede der Parteien erklärt und garantiert, dass keine der Parteien die Rechte einer Person oder Organisation verletzt, einschließlich, aber nicht ausschließlich der Rechte der Publizität, der Privatsphäre oder der Persönlichkeit; und (v) dass sämtliche Unterlizenzen, die der Reseller in Verbindung mit der Cookiebot CMP vergibt, den auf Cookiebot.com/de bereitgestellten Dienstleistungsbedingungen zu entsprechen haben.

10.2. Entschädigung

Jede Partei wird die andere Partei sowie Tochterunternehmen, Nachfolger, Beauftragte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Mitarbeiter bezüglich aller Ansprüche, Kosten, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Handlungen, Rückforderungen, Urteile und Ausgaben (einschließlich tatsächlicher Anwaltskosten und -gebühren unabhängig davon, ob ein Rechtsstreit begonnen wurde) (ein „Anspruch“) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung/Unwahrheit einer ausdrücklichen Zusicherung und Gewährleistung gemäß Abschnitt 10.1 ergeben, vorausgesetzt: (i) die entschädigte Partei benachrichtigt unverzüglich die entschädigende Partei schriftlich über den Anspruch, sobald die entschädigte Partei Kenntnis von dieser Forderung erlangt; (ii) die entschädigende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Beilegung oder Verteidigung von Handlungen, auf die sich der Anspruch bezieht; und (iii) die entschädigte Partei arbeitet mit der entschädigenden Partei in jeder angemessenen Weise zusammen, um eine solche Verteidigung oder Beilegung zu erleichtern. Wenn die entschädigende Partei, nachdem sie über einen solchen Anspruch informiert wurde, nicht einen solchen Anspruch einhält, kann die entschädigte Partei jede der oben genannten Maßnahmen ergreifen und wird von der entschädigenden Partei vollständig entschädigt.

11. Gewährleistungsverzicht


Es sei denn, etwas anderes ist in Abschnitt 10 ausdrücklich festgelegt, schließt jede Partei im gesetzlich erlaubten Umfang im Namen ihrer selbst und ihrer Zulieferer jegliche ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich der impliziten Gewährleistungen des Eigentums, der Nichtverletzung, der Verkäuflichkeit, der Eignung für einen besonderen Zweck, Systemintegration und Datengenauigkeit. Keine der Parteien garantiert oder sichert zu, dass der Betrieb der Cookiebot CMP oder die Ausführung der jeweiligen Online-Funktionen und Webdienste ununterbrochen oder fehlerfrei sind. Keine der Parteien garantiert, dass Daten, die auf oder über die mit dem Internet verbundenen Systeme übertragen oder gespeichert werden, vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Jede Partei erkennt an, dass sie keine Zahlungszusagen abgegeben hat, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

12. Haftungsbefreiung bei Schäden wegen Unfall oder Folgeschäden


Mit Ausnahme von Entschädigungen und Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen, die ausdrücklich hierin enthalten sind, haftet keine der Parteien unter keinen Umständen gegenüber der anderen Partei gemäß irgendwelchen anderen Bestimmungen oder Rechtsauslegungen, einschließlich des Vertrags und Schadensersatzes (einschließlich Fahrlässigkeit und strenger Produkthaftung) für irgendwelche indirekten, besonderen oder zufälligen Schäden oder Folgeschäden, auch wenn die schadensverursachende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

13. Gegenseitige Weitergabe vertraulicher Informationen


Die Parteien erwarten, dass jede Partei vertrauliche Informationen an die andere weitergeben kann. Deshalb möchten die Parteien in diesem Abschnitt die Bedingungen für die Nutzung und den Schutz bestimmter Informationen festlegen, die eine Partei („Eigentümer“) gegenüber der anderen Partei weitergeben („Empfänger“) kann. Als „vertrauliche Informationen“ gelten die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in dieser Vereinbarung sowie andere Informationen eines Eigentümers, einschließlich der Geschäftsmodelle und -pläne sowie technischer Informationen und Daten des Eigentümers oder seiner Kunden oder Lieferanten. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Eigentümers nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und schützt diese vertraulichen Informationen vor der Weitergabe an Andere. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen nur weitergeben, wenn dieses auf angemessene Weise notwendig ist, um den Verpflichtungen des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung nachzukommen. Die Einschränkungen der Nutzung und Weitergabe der vertraulichen Informationen gelten nicht für Informationen, die: (i) sich zum Zeitpunkt ihrer Weitergabe im Besitz oder in der Kontrolle des Empfängers befinden; (ii) öffentlich bekannt sind oder werden ohne widerrechtliches Handeln des Empfängers; (iii) dem Empfänger durch einen Dritten bekannt werden, der dazu berechtigt ist, die vertraulichen Informationen weiterzugeben, ohne dem Eigentümer gegenüber anderweitig verpflichtet zu sein; oder (iv) die unabhängig vom Empfänger ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

14. Unterlassungsanspruch


Die Parteien stimmen hiermit zu, dass jeder Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung in Bezug auf die Vertraulichkeit oder den Schutz von Eigentumsrechten, hierunter Usercentrics geistige Eigentumsrechte, wie in Abschnitt 9 dargelegt, einen irreparablen Schaden darstellen würde und dass die benachteiligte Partei Anspruch auf spezifische Leistung und / oder andere Unterlassungsansprüche sowie andere Rechte hat, die sich aus dem Gesetz ergeben.

15. Dauer der Vereinbarung


15.1. Erste Laufzeit

Die erste Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet nach einem (1) Jahr. Die erste Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, eine Partei teilt der anderen schriftlich mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit ihre Absicht mit, die Vereinbarung nicht zu verlängern. Sowohl die erste Laufzeit als auch der Verlängerungszeitraum können früher beendet werden, wie in den hier aufgeführten Bedingungen vorgesehen. Dem Reseller steht es frei, unabhängig von den in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen zur Beendigung der Vereinbarung eigene Bedingungen für die Beendigung in Bezug auf Endnutzer festzulegen.

15.2. Nicht-Übertragung

Diese Vereinbarung kann vom Reseller nicht anders übertragen werden als das, was bezüglich der Second-Line-Reseller gilt.

15.3. Automatische Beendigung der Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird im Falle einer Insolvenz, eines Konkurses oder ähnlicher Verfahren in Bezug auf den Reseller, einer versuchten Abtretung durch den Reseller zugunsten von Gläubigern oder eines Termins oder eines Antrags auf Ernennung eines Konkursverwalters für den Reseller ohne Vorankündigung sofort beendet, es sei denn, der Reseller informiert Usercentrics unverzüglich schriftlich über das Gegenteil.

15.4. Beendigung der Vereinbarung bei Verstoß

Wenn ein Verstoß nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung, die die Art des Verstoßes beschreibt, behoben wird, kann jede Partei diese Vereinbarung und alle hierin gewährten Rechte beenden. Beide Parteien erkennen an, dass ein Versäumnis, die andere Partei rechtzeitig zu bezahlen, eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung darstellt.

15.5. Auswirkung von Ablauf oder Beendigung

Nach dem Ablauf oder der Beendigung dieser Vereinbarung hat der Reseller sofort mit dem Verkauf der Cookiebot CMP aufzuhören. Der Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung beendet nicht die Rechte der bestehenden Endnutzer, und Usercentrics übernimmt die Verantwortung für die Lieferung der Cookiebot CMP an diese Endnutzer gemäß den auf Cookiebot.com/de bereitgestellten Nutzungsbedingungen. Der Reseller hat keinen Anspruch auf Entschädigung für verlorenen Goodwill, verlorene Geschäftschancen oder ähnliche Vergütungen als Folge der Beendigung, unabhängig von der Ursache der Beendigung.

16. Schlichtung


Mit Ausnahme von Maßnahmen zum Schutz des Eigentumsrechts und zur Durchsetzung der Entscheidung eines Schiedsgerichts im Rahmen dieser Vereinbarung sind Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich Streitigkeiten über seine Existenz, Gültigkeit oder Beendigung, durch ein vom dänischen Institut für Schiedsverfahren nach den Regeln des vereinfachten Schiedsverfahrens zu entscheiden, die vom dänischen Schiedsinstitut angenommen wurden und zum Zeitpunkt des Beginns dieses Verfahrens gelten. Das Schiedsverfahren findet in Kopenhagen, Dänemark, statt, und die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Englisch. Im Schiedsverfahren wird bei allen Streitfragen das dänische Recht angewendet.

17. Gerichtliche Zuständigkeit und Gerichtsstand

Die Gerichte von Dänemark sind ausschließlicher Gerichtsstand für alle Gerichtsverfahren, die nicht im Rahmen dieser Vereinbarung geschlichtet werden.


18. Übertragung


Usercentrics steht es frei, diese Vereinbarung oder jedwede Rechte oder Interessen im Rahmen dieser Vereinbarung an Dritte zu übertragen, einschließlich, aber nicht ausschließlich auf eine Firma, die Usercentrics ganz oder teilweise gehört.

Der Reseller darf weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte oder Anteile im Rahmen dieser Vereinbarung abtreten oder Arbeiten oder Verpflichtungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführen sind, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Usercentrics weiterdelegieren. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist nichtig und unwirksam. Der Reseller darf jedoch andere Reseller beauftragen, im Auftrag des Resellers Verkäufe durchzuführen.

19. Fortlaufende Verpflichtungen


Die folgenden Verpflichtungen bestehen über den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort: (i) Jeder Gewährleistungsverzicht und alle Haftungsbeschränkungen und Schadloshaltungen, die von einer der Parteien hierin gewährt werden, (ii) jede in dieser Vereinbarung gewährte Zusicherung zum Zweck der Feststellung des Eigentums oder des Schutzes der Eigentumsrechte, hierunter Usercentrics’ geistige Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht ausschließlich der vertraulichen Informationen einer der Parteien, oder eines Rechtsbehelfs wegen Verletzung dieser Rechte, und (iii) die Zahlung von Steuern, Abgaben oder jeglichem Geld an Usercentrics gemäß dieser Vereinbarung.

20. Unabhängige Vertragspartner


Das Verhältnis zwischen den Parteien: Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in diesem Dokument kann als eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Franchise, eine Anstellung oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien interpretiert werden. Der Reseller ist nicht befugt, im Namen von Usercentrics irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, und er ist nicht befugt oder ermächtigt, Usercentrics in irgendeiner Weise an Dritte zu binden oder zu verpflichten.

21. Höhere Gewalt


Keine der Parteien haftet für Schäden, Verzögerungen oder Nichtlieferungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit entstehen, einschließlich, aber nicht ausschließlich höherer Gewalt, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Unruhen, Kriege, Embargos, Internetstörungen, Hackerangriffe oder Kommunikationsfehler.

22. Sonstiges


Diese Vereinbarung ist gemäß dänischem Recht auszulegen, jedoch so, dass die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Wahl des anzuwendenden Rechts nicht angewandt werden dürfen. Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt jede vorangegangene Kommunikation, Interpretation und Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Das Versäumnis einer der Parteien, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, macht weder diese Bestimmung noch irgendeine andere Bestimmung ungültig – und auch nicht das Recht dieser Partei, danach jedwede Bestimmung in dieser Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

Die nachfolgenden Unterschriften bezeugen, dass die Parteien sich zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichten.

Der Reseller:

Diese Vereinbarung wurde eingegangen von {CompanyName} ({CookiebotUserEmail}) am {EffectiveDate}
User ID: {ResellerUserId}

Usercentrics A/S:

Diese Vereinbarung wurde eingegangen von Usercentrics A/S ([email protected]) am {EffectiveDate}
Contract ID: {ContractId}

VERZICHTSERKLÄRUNG: Diese Resellerr-Vereinbarung ist keine offizielle Übersetzung; sie dient lediglich als unverbindliche Übersetzung und soll daher in Übereinstimmung mit der englischsprachigen Fassung des Vorliegenden aufgefasst werden, welche im Fall einer Unstimmigkeit zwischen der englischsprachigen Version und dieser Übersetzung maßgeblich ist. Usercentrics übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler, Auslassungen oder Mehrdeutigkeiten in der Übersetzung. Jede natürliche bzw. juristische Person, die sich auf den übersetzten Inhalt verlässt, tut dieses auf eigenes Risiko. Nehmen Sie bitte im Zweifelsfall immer Bezug auf die offizielle englischsprachige Version. Falls Sie Fehler oder Ungenauigkeiten in der Übersetzung melden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected].

Anhang 1.1 – Nutzungsbedingungen


[Terms_of_service]