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Title: DSGVO und Cookies | Ist meine Cookies-Verwendung konform?
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Mit unserem kostenlosen Audit für Ihre Website können Sie prüfen, ob Ihre Website DSGVO-konform ist.

Erreichen Sie ganz einfach DSGVO-Konformität

Um Cookie-Compliance zu erreichen, muss der Nutzer informiert werden und die Möglichkeit haben, seine Einwilligung zu der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu geben. Mit den leistungsstarken und automatischen Kernfunktionen der Cookiebot CMP ist dies möglich.

Monitoring: Bleiben Sie auf dem Laufenden über die Cookies und Tracking-Technologien, die Ihre Webseite verwendet, und ermöglichen Sie die Benachrichtigung und Einwilligung der Nutzer

Kontrolle: Falls erforderlich, verhindern Sie, dass Cookies verwendet werden, wenn der Nutzer keine Einwilligung abgegeben hat

Einwilligung: Holen Sie informierte, granulare Einwilligungen der Nutzer ein und speichern Sie sie, um DSGVO-Konformität zu erreichen

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## Häufig gestellte Fragen

### Gilt die DSGVO für mein Unternehmen?

Die DSGVO ist „extraterritorial", was bedeutet, dass das Gesetz Einwohner der Europäischen Union schützt. Wenn Ihr Unternehmen Geschäfte mit Einwohnern der Mitgliedsländer macht (z. B. Produkte oder Dienstleistungen anbietet) und/oder wenn Ihre Webseite Daten von diesen Einwohnern sammelt, dann gilt die DSGVO für Sie. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU hat oder nicht.

### Unterscheidet sich die DSGVO der EU von der britischen GDPR?

Die DSGVO der EU unterscheidet sich kaum von der britischen GDPR, da das Vereinigte Königreich eine Version der DSGVO mit nur wenigen Änderungen übernommen hat. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Jahr 2020 (Brexit) unterliegt der Datenschutz im Vereinigten Königreich nicht mehr der DSGVO, da es kein Mitgliedstaat mehr ist. Die britische GDPR trat am 30. Januar 2020 in Kraft, zusammen mit einer geänderten Version des Data Protection Act 2018 und den Privacy and Electronic Communications Regulations (PECR).
Wie die DSGVO der EU umfasst auch die britische GDPR die folgenden Aspekte:

Sie gewährt den Einwohnern des Vereinigten Königreichs eine Reihe von Rechten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten und des Datenschutzes
Sie erfordert die Einholung einer gültigen Einwilligung der Nutzer, z. B. für die Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien auf Ihrer Website, bevor personenbezogene Daten gesammelt oder verarbeitet werden
Sie erfordert eine sichere Speicherung und Dokumentation der Einwilligung
Sie erfordert, dass der Nutzer seine Einwilligung genauso einfach ändern oder widerrufen kann, wie er sie erteilt hat

Beide Verordnungen verwenden ein „Opt-In"-Modell für die Einwilligung, was bedeutet, dass in den meisten Fällen die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden muss, bevor Daten gesammelt oder verarbeitet werden können. Die Unternehmen müssen auch eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung haben, wie die Einwilligung der Nutzer oder andere Optionen wie die Erfüllung eines Vertrags.
Im Rahmen der DSGVO der EU hat jedes Mitgliedsland seine eigene Datenschutzbehörde, die für die Durchsetzung zuständig ist. Die Durchsetzungsbehörde für die britische GDPR ist der Information Commissioner, der das [Information Commissioner's Office](https://ico.org.uk/) (ICO) vertritt, also eine zentrale Behörde. Wie die DSGVO der EU gewährt auch die britische GDPR den Verbrauchern kein privates Klagerecht, d. h. die Möglichkeit, bei Datenschutzverletzungen oder anderen Verstößen zu klagen.
Die britische GDPR deckt drei Bereiche ab, die in der DSGVO der EU nicht enthalten sind:

nationale Sicherheit
Nachrichtendienste
Einwanderung

### Wie kann ich meine Webseite DSGVO-konform machen?

Wir können keine Rechtsberatung leisten und empfehlen daher, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn es um Ihre spezifische Geschäftssituation und die spezifische Datenerfassung Ihres Unternehmens geht.
Die DSGVO bietet jedoch klare Richtlinien und Best Practices. Unternehmen müssen über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügen. Die Einwilligung der Nutzer ist eine gängige Rechtsgrundlage, aber es gibt auch andere, wie die Erfüllung eines Vertrags oder ein öffentliches Interesse. Die sicherste Rechtsgrundlage für viele Arten und Zwecke der Datenverarbeitung ist die Einholung und sichere Verwaltung der Nutzereinwilligung mit einer Consent Management-Lösung.
Bei der Verwendung der Einwilligung als Rechtsgrundlage müssen Unternehmen in vielen Fällen die Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Eine gültig Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Die Nutzer müssen in der Lage sein, auf granularer Ebene zu verstehen, in welche Datennutzung sie einwilligen, und Webseiten dürfen keine Tricks anwenden, um die Einwilligung zu erlangen.
Unternehmen müssen immer klare Informationen bereitstellen, z. B. in einer Datenschutzerklärung auf der Webseite, die den Nutzern mitteilen, welche Daten gesammelt werden, zu welchen Zwecken und wie sie weitergegeben, verkauft oder verwendet werden können. Die Nutzer müssen auch über ihre gesetzlichen Datenschutzrechte informiert und beraten werden, wie sie diese Rechte ausüben können.
Die Installation einer Consent Management Platform (CMP) wie der Cookiebot CMP ist einfach und das Setup ist benutzerfreundlich. Die Cookiebot CMP ermöglicht es Unternehmen, Informationen zum Datenschutz bereitzustellen und gültige Einwilligungen von Nutzern einzuholen und zu speichern. Zudem scannt die CMP auch Webseiten, um festzustellen, welche Cookies und Tracking-Technologien verwendet werden, und blockiert deren Verwendung, bis die Einwilligung des Nutzers eingeholt wurde, und hilft so Datenschutzkonformität zu gewährleisten.
Mit Hilfe von Funktionen zur Geolokalisierung kann die CMP Nachrichten und Funktionen an den Standort des Nutzers anpassen, um beispielsweise DSGVO Konformität zu ermöglichen. Dank der automatisierten Verwaltung von Einwilligungen bleibt die CMP auch in Bezug auf die Technologie und Rechtslage auf dem neuesten Stand, um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

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Topic: GDPR

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